Contents : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Drovinz  Brandenburg,  Negierungebezirk  Potedam.

Obligation

des
Teltower  Kreises
Littr  ——.-..
IV.  Serie
über

...........  Thaler  Preußisch  Kurant.

Auf  Grund  der  untten  genehmigten  Kreistagsbeschlüsse  vom
27.  April  1868.  wegen  Aufnahme  einer  Schuld  von  14,000  Thalern  bekennt
sich  die  ständische  Kommission  für  die  Chausseebauten  im  Teltower  Kreise  Namens
  des  Kreises  durch  diese,  für  jeden  Inhaber  gültige,  Seitens  des  Gläubigers
unkündbare  Verschreibung  zu  einer  Darlehnsschuld  voön  .  .  .  ......  .  .  ..  Thalern
Preußisch  Kurant  nach  dem  zur  Zeit  gesetzlich  bestehenden  Münzfuße,  welche  für
den  Kreis  kontrahirt  worden  und  mit  fünf  Prozent  jährlich  zu  verzinsen  ist.

Die  Rückzahlung  der  ganzen  Schuld  von  14,000  Thalern  geschieht  vom
Jahre  1871.  ab  mit  wenigstens  Einem  Prozent  jährlich,  unter  Zuwachs  der  Zinsen
  von  den  getilgten  Schuldverschreibungen.

Die  Folgeordnung  der  Einlösung  der  Schuldverschreibungen  wird  durch
das  Loos  bestimmt.  Die  Ausloosung  erfolgt  in  dem  Monate  Februar  jeden
Jahres,  und  werden  die  ausgeloosten  Schuldverschreibungen  unter  Bezeichnumg
r##  Buchstaben,  Nummern  und  Beträge,  sowie  des  Termins,  an  welchem  die

ückzahlung  erfolgen  soll,  öffentlich  bekannt  gemacht.  Diese  Bekanntmachung
erfolgt  vier,  drei,  zwei  und  Einen  Monat  vor  dem  Zahlungstermine  in  dem
Amtsblatte  der  Königlichen  Regierung  zu  Potsdam,  sowie  in  dem  Staatsanzeiger
  und  in  der  Vossischen  Zeitung.

Die  Auszahlung  der  Zinsen  und  des  Kapitals  erfolgt  gegen  bloße  Rückabe
  der  ausgegebenen  Zinskupons,  beziehungsweise  dieser  Schuldverschreibung,
ei  der  Teltower  Kreis-Kommunalkasse  in  Berlin,  und  zwar  auch  in  der  nach

dem  Eintritt  des  Fälligkeitstermins  folgenden  Zeit.

Mit  der  zur  Empfangnahme  des  Kapitals  präsentirten  Schuldverschreibung
  sind  auch  die  dazu  gehorigen  Zinskupons  der  späteren  Fälligkeitstermine

(Nr.  7237)  135“  zu-