Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

XXIX

 

Nro.

Benennung  der  Gegenstände.

Maagstab

der

Abgabensätze

 

Verzollung.

nach  dem
52½  Gulden-Fuß


nach  vem
30-Thaler-T


Thlr.Sgr.

Für
Tara
wird  vergültet
vom  Zeniner
Brutto-Gewicht:

Pfund.

 

—
S

37

 

1)  ungefärbt
2)  gefärbt  .  .

b)  Strohbänder  aller  Art;  Snohbesen  .

c)  Stroh-  und  Bastgeflechte,  mit  Ausnahme
der  Strohbänder;  Decken  von  ungespaltenem
  Stroh

d)  Huͤte  aus  Stroh,  Rohr,  Ba,  Binsen,
Fischbein,  Palmblättern  und  Sb
1)  ohne  Garnitur
2)  mit  Garnitur

Theer;  Pechz  Harze  aller  Art;  Aophalt  GBerg
bbeer);  Theer=  und  Mineralöle,  roh  und
gereinigt,  auch  Benzin  und  Karbolsäure
(Kreofot);  Hawzel  Terpentin;  Terpentinöl.


Thiere  und  thierische  Produkte,  nicht  anderweit

  genannt:

a)  Thiere,  alle  lebend.,  für  welche  kein  Tarifsatz
  ausgeworsen  ist;  Geflügel  und
kleines  Wildpret  aller  Art;  Fische,  frische
und  Flußkrebset  rische  unausgeschalte

uscheln.

b)  Eier  und  Micch

IP)  Bienenstöcke  mit  lebenden  Vienen.

Blasen  und  Därme,  thierische;  Wachs;
Waschschwämme  und  andere  thierische
Produfte,  soweit  sie  nicht  unter  anderen
Nummern  des  Tarifs  begriffen  sind.
Thonwaaren:

a)  Fliesen,  Mauer=  und  Dachziegel  und  andere
  Waaren  aus  Thon  zu  baulichen
Zwecken;  Thonröhren;  Schmelziiegel;  gemeine
  Ofenkacheln;  uͤden  Pfeifen;  emeines
  Toͤpfergeschirr

 

1  Ztr.
1  Ztr.
1  Ztr.

1  Ztr.

Stück
Stück

—
2
S

 

 

—  5
3—  5
20  1

srei  frei

frei  frei
frei

frei  frei

frei  frei

 

 

 

52½

 

I
l

16  in  Bhtn  u.  Kisten.
6  in  Ball

Iin  Kisten.

20
9  in  Ballen.