XXIX
Nro.
Benennung der Gegenstände.
Maagstab
der
Abgabensätze
Verzollung.
nach dem
52½ Gulden-Fuß
nach vem
30-Thaler-T
Thlr.Sgr.
Für
Tara
wird vergültet
vom Zeniner
Brutto-Gewicht:
Pfund.
—
S
37
1) ungefärbt
2) gefärbt . .
b) Strohbänder aller Art; Snohbesen .
c) Stroh- und Bastgeflechte, mit Ausnahme
der Strohbänder; Decken von ungespaltenem
Stroh
d) Huͤte aus Stroh, Rohr, Ba, Binsen,
Fischbein, Palmblättern und Sb
1) ohne Garnitur
2) mit Garnitur
Theer; Pechz Harze aller Art; Aophalt GBerg
bbeer); Theer= und Mineralöle, roh und
gereinigt, auch Benzin und Karbolsäure
(Kreofot); Hawzel Terpentin; Terpentinöl.
Thiere und thierische Produkte, nicht anderweit
genannt:
a) Thiere, alle lebend., für welche kein Tarifsatz
ausgeworsen ist; Geflügel und
kleines Wildpret aller Art; Fische, frische
und Flußkrebset rische unausgeschalte
uscheln.
b) Eier und Micch
IP) Bienenstöcke mit lebenden Vienen.
Blasen und Därme, thierische; Wachs;
Waschschwämme und andere thierische
Produfte, soweit sie nicht unter anderen
Nummern des Tarifs begriffen sind.
Thonwaaren:
a) Fliesen, Mauer= und Dachziegel und andere
Waaren aus Thon zu baulichen
Zwecken; Thonröhren; Schmelziiegel; gemeine
Ofenkacheln; uͤden Pfeifen; emeines
Toͤpfergeschirr
1 Ztr.
1 Ztr.
1 Ztr.
1 Ztr.
Stück
Stück
—
2
S
— 5
3— 5
20 1
srei frei
frei frei
frei
frei frei
frei frei
52½
I
l
16 in Bhtn u. Kisten.
6 in Ball
Iin Kisten.
20
9 in Ballen.