Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

XXIX

Zollsätze

fuͤr  die

Anlage  B.

Einfuhr  aus  Oesterreich  nach  dem  Zollverein.

 

 

 

Abgabensätze
Maßstab
Benennung  der  Gegenstände.  der  e  e,
B  Verzollung.  duß  den  ·  Fuß
Thlr.  Sr.l.  kr.
1|  Abfälle:
#à)  Abfälle  von  der  Eisenfabrikation  (Hammerschlag,  Eisenfeilspäne);  von
Glashütten,  auch  Scherben  von  Glas=  und  Thonwaaren;  von  der
Wachsbereitung;  von  Gerbereien  das  Leimleder,  auch  abgenuzzte  alte
Lederstücke  und  -*s*r*'½  lediglich  zur  Leimfdrlatin  geeignete  Lederabfälle
  —  frei  —  Ifrei  —
b)  Blut  von  heschiachtetem  vich,  hasiaes  und  aingerrocheets  Thier
flechsen;  Treber  und  Trester;  Branntweinspülig;  Spreu;  Kleie;  Torf-,
Braunkohlen=  und  Steinkohlen-Asche;  Dünger,  thierischer,  auch  getrockuet
  (Poudrette),  ausgelaugte  Asche.  Kalkäscher,  fene
oder  Zuckererde  —  frei  —  Ifrei  —
c)  Lumpen  aller  Art;  ungebleiches  eeer  ebleichtes  Halbzeug.  aus  Lumpen
oder  anderen  Materialien,  für  die  Popierfäbrikatien,  Papierspäne;
Makulatur,  beschriebene  und  bedruckte;  alte  öischemete,  altes  Tauwerk
  und  alte  Stricke;  gezupste  Charpie  —  frei  —  freil—
4)  Münzgekrätz  (Si  I#  g  1  ät,  G  ldsch  ru  g  r  ät,  9.  p  I.  Heh  n–ih  —  frei  —  frei  —
2  Baumwollengarn  und  Baumwollenwaaren:
a)  Baumwollengam,  ungemischt  oder  nur  gemischt  mit  Leinen,  Seide,
Wolle  oder  anderen  Thierhaaren:
ein=  und  zweidräthiges,
a)  kohes  1  Ztr.  2—  30
6)  gebleichtes  oder  gefärbtes  „  4
7)  Dochte,  ungewebte  »  6—110  30