XXIX
Zollsätze
fuͤr die
Anlage B.
Einfuhr aus Oesterreich nach dem Zollverein.
Abgabensätze
Maßstab
Benennung der Gegenstände. der e e,
B Verzollung. duß den · Fuß
Thlr. Sr.l. kr.
1| Abfälle:
#à) Abfälle von der Eisenfabrikation (Hammerschlag, Eisenfeilspäne); von
Glashütten, auch Scherben von Glas= und Thonwaaren; von der
Wachsbereitung; von Gerbereien das Leimleder, auch abgenuzzte alte
Lederstücke und -*s*r*'½ lediglich zur Leimfdrlatin geeignete Lederabfälle
— frei — Ifrei —
b) Blut von heschiachtetem vich, hasiaes und aingerrocheets Thier
flechsen; Treber und Trester; Branntweinspülig; Spreu; Kleie; Torf-,
Braunkohlen= und Steinkohlen-Asche; Dünger, thierischer, auch getrockuet
(Poudrette), ausgelaugte Asche. Kalkäscher, fene
oder Zuckererde — frei — Ifrei —
c) Lumpen aller Art; ungebleiches eeer ebleichtes Halbzeug. aus Lumpen
oder anderen Materialien, für die Popierfäbrikatien, Papierspäne;
Makulatur, beschriebene und bedruckte; alte öischemete, altes Tauwerk
und alte Stricke; gezupste Charpie — frei — freil—
4) Münzgekrätz (Si I# g 1 ät, G ldsch ru g r ät, 9. p I. Heh n–ih — frei — frei —
2 Baumwollengarn und Baumwollenwaaren:
a) Baumwollengam, ungemischt oder nur gemischt mit Leinen, Seide,
Wolle oder anderen Thierhaaren:
ein= und zweidräthiges,
a) kohes 1 Ztr. 2— 30
6) gebleichtes oder gefärbtes „ 4
7) Dochte, ungewebte » 6—110 30