Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

XXXIV

 

 

Abgabensä  *
Maßstab  —
4  nach  dem
Benennung  der  Gegenstände.  der  4,  e  W  54
Vergollung.  u  den#Fus
,  ThILSgr.fL  «
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8FlachsundqndereveetabilifcheSpinnstosse,ntitAsts-.
  nahme  der  Baumwolle,  roh,  geröstet,  gebrochen  oder  gehechelt,
auch  Abfälle,  ingleichen  Waldwolle  ........·.  —  freisi—  frei
9#Getreide  und  andere  Erzengnisse  des  Landbaues:
à)  Getreide,  auch  gemalzt,  und  Hülsenfrüchte  —  freisifreei.
b)  Sämereien  und  Beeren:
1)  Anis,  Coriander,  Fenchel  und  Kimmell.  —  freisifrei  #I
2)  Alle  übrigen  Sämereien  einschließlich  der  Oelsämereien;  frische
Beeren,  ingleichen  Wachholderbeeren  aller  Art;  Erdnüssie  —  freii  —  frei  i·
c)  Garten=  und  Futtergewächse,  frische;  Blumenzwiebeln;  Meerzwiebeln;
Kartoffeln;  Rüben;  Wurzeln,  frische;  Schwämme  und  Pilze  (einschließlich
  der  Trüffeln);  Obst,  frisches;  lebende  Gewichse,  auch  in
Töpfen  oder  Kübeln;  Heu;  Stroh;  Getreide  in  Garben;  Hülsenfrüchte
  im  Kraut;  Gras;  Seegras;  Karden  (Weberdisteln);  Baume,
Sträucher,  Reben,  Schößlinge,  Setzlinge,  Stauden  zum  Verpflanzen;
Roßkastanien;  Maulbeerblätter;  Feuerschwamm,  roher:  Holzzunder;
Heidekraut  und  Haeetratcuneln  Kalmus,  frischer;  Flechten  und
Moose;  Schachtelhalm;  Binsen,  Schilfe  und  Rohre  (Dach=  und
Weberrohre),  gespalten,  geschnitten  oder  zugespitzt;  Bast,  roher;  Streulaub
  und  Häckerling  (Häcksel);  Nadeln  und  Zapfen  von  Nadelhölzern  —  freii  —ffrei
4)0  Hopffen  4  Zrr.  2  15  4  221
10Glas  und  Glaswaaren:
a)  Weißes  Hohlglas,  ungemustertes,  ungeschliffenes  oder  nur  mit  abge-  "„
schliffenen  Stöpseln,  Böden  oder  Rändern;  Fenster=  und  Tafelglas
in  seiner  natürlichen  Farbe  (grün,  halb  und  ganz  wei)  „  —  20  1
b)  Gepreßtes,  geschliffenes,  abgeriebenes,  geschnittenes,  gemustertes,  massives  nt
weißes  Glas;  auch  Behänge  zu  Kronleuchtern  von  Glas;  Glasknopfe,
Glasperlen,  Glasschmelssss  „  2  20  *
I)  Spiegelglas:
1)  rohes,  ungeschliffenses  ..  .  „  —  15  52
2)  geschliffenes,  belegt  oder  unbelegt.......  „  4—  7
u.),  Farbiges,  bemaltes  oder  vergoldetes  Glas,  ohne  Unterschied  der  Form;
Glaswaaren  in  Verbindung  mit  anderen  Materialien,  soweit  sie  dadurch
  nicht  unter  die  kurzen  Waaren  (Allg.  Anm.  2)  fallen  »  4—  7«
Anmerk.Glasmasse,sowleGlastöhrenuanlasfläagelchemohnellntekschtedveksakbe,  "
wiesiesanekleabereituaguavmnstglasblåsekelgebrauchtlvetven,auch
Glasutmasse.........-.....·....  »  —15«5.»