Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

XLVI 
untersiegelt, und sollen die bereits vorbereiteten Abvrücke Preußischer Seits nach erfolgter 
Beglaubigung sofort den Bevollmächtigten der übrigen Vereins-Regierungen zugestellt werden. 
Nachdem endlich noch verabredet worden war, daß zur Vermeidung des Zeitverlustes 
bei Ausfertigung der Ratifikations-Urkunden es den hohen kontrahirenden Theilen überlassen 
bleibe, wie bereits in früheren ähnlichen Fällen geschehen, eine solche Form der Ratiflkation 
zu wählen, wodurch ver Gegenstand der letzteren, ohne vollständige Einrückung der Ver- 
trags-Artikel, hinlänglich genau bezeichnet wird, wurde auch gegenwärtiges Protokoll in 
einem Exemplare, nach geschebener Verlesung, unterzeichnet und von den Königlich Preußi- 
schen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalte ver alsbalvigen Mittbeilung beglaubigter 
Abvrücke an die übrigen Bevollmächtigten, nebst dem Vertrage, bebufs der weiteren Be- 
förderung an das Königliche Gebeime Staats-Archiv in Empfang genommen. 
G. w. o. 
(gez.) von Pommer CEsche. Pbilipsborn. Delbrück. Berks. 
von Thümmel. Albrecht. Frhr. von Valois. Schmidt. 
Cramer. Ewalo. Thon. von Thielau 
Meyper. Schellenberg. Mettenius.
	        
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