Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

Anlage  zu  Nr.  10.  des  Schluß-Protokolle
.—--—  ——  —

D.
Berechnung

des
der  freien  Stadt  Frankfurt  aus  den  gemeinschaftlichen  Einnahmen  an  Eingangs=
  und  Ausgangs-Abgaben  zu  gewährenden  Nachschusses.

 

Thir.  Thr.
1.Die  gesammte  Brutto-Einnahme  des  Jahres  18.  an  Eingangsund
  Ausgangs-Abgaben  hat  mit  Ausschluß  der  Frankfurter
  Einnahme  betragen.  ...  ..  »»

Davon  kommen  in  Abzug:  «
a)  die  Kosten  der  Zoll-Erhebung  und  des  Zollschutzes  an  den
Außengrenzen  mit
b)  die  anderen,  nach  den  jeweiligen  Verabredungen  auf  Vereins-Rechnung
  zu  übernehmenden  Ausgaben  (Haupt-Protokoll
der  IX.  General-Konferenz  S.  50.  Nr.  IV.)  mit
überhaupt  ...  .....
2.  JDie  Vereins-Staaten  ohne  Frankfurt,  haben  daher  im  Jahre
18  .  .  eine  Rein-Einnahme  aufgebracht  von
Hierzu  tritt  die  Rein-Einnahme  von  Frankfurt  an  Eingangs
und  Ausgangs-Abgaben  und  zwar:
a)  die  Brutto-Einnahme  betrug  .  .  .  .  ...
b)  davon  gehen  ab:
a)  das  Aversum  für  18..  mit.
6)  die  Verwaltungs-Ausgaben
zusammen
c)  Die  Netto-Einnahme  bei  Frank  furt  argiebt  sich  mithin  zu.
4.  Die  übrigen  Vereins-Staaten,  ohne  Frankfurt  haben  daher  im
Jahre  18  überhaupt  eine  Rein-Einnahme  bezogen  von