Anlage zu Nr. 10. des Schluß-Protokolle
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D.
Berechnung
des
der freien Stadt Frankfurt aus den gemeinschaftlichen Einnahmen an Eingangs=
und Ausgangs-Abgaben zu gewährenden Nachschusses.
Thir. Thr.
1.Die gesammte Brutto-Einnahme des Jahres 18. an Eingangsund
Ausgangs-Abgaben hat mit Ausschluß der Frankfurter
Einnahme betragen. ... .. »»
Davon kommen in Abzug: «
a) die Kosten der Zoll-Erhebung und des Zollschutzes an den
Außengrenzen mit
b) die anderen, nach den jeweiligen Verabredungen auf Vereins-Rechnung
zu übernehmenden Ausgaben (Haupt-Protokoll
der IX. General-Konferenz S. 50. Nr. IV.) mit
überhaupt ... .....
2. JDie Vereins-Staaten ohne Frankfurt, haben daher im Jahre
18 . . eine Rein-Einnahme aufgebracht von
Hierzu tritt die Rein-Einnahme von Frankfurt an Eingangs
und Ausgangs-Abgaben und zwar:
a) die Brutto-Einnahme betrug . . . . ...
b) davon gehen ab:
a) das Aversum für 18.. mit.
6) die Verwaltungs-Ausgaben
zusammen
c) Die Netto-Einnahme bei Frank furt argiebt sich mithin zu.
4. Die übrigen Vereins-Staaten, ohne Frankfurt haben daher im
Jahre 18 überhaupt eine Rein-Einnahme bezogen von