Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

XXIX 
  
Benennung der Gegenstände. 
  
Zollsätze für 100 Kilogramm 
  
  
Stahlwaaren: 
Werkzeugev. reinem Stahl (Feilen, Sägen, mit gerad. Blältern u. kreisförm. 
—Cirkularsägen —Sensen, Sicheln u. andere. nichtnamenilich genannte) 
Nähnadeln, kleiner als 5 Cemimetre . 
NalmadcmvonCuttunctkcundnuhk.. 
Schreibfedern, metallene, mit Ausnahme der goldenen und silbemen 
Kleine Gegenstände von Stahl, als Perlen, Schiebringe, Brochen, 
Fingerhüte 
Wirthschaftsgeräthe und andere nicht k mam auige sihrie denen. 
staͤnde von reinem Stahl 
Angelhaken aller Art . 
Messerschmiedewaaren aller Art 
Instrumente, chlrurgisce, alhmmaifte, vii denisie csm 
Laboratorien) 
Handels-Waffen: 
blanke Waffen ..... 
Feuerwassen 
Verschiedene Metalle: 
Wertzeuge von Schmiedeeisen, verstählte, mit oder ohne Heftt 
Waaren von Guß= und Schmicdeeisen, nicht polirt, sofern das Gewicht des 
Schmiedeeisens weniger als die Hälste des Gesammtgewichts ausmackt 
Waaren von Guß= und Schmiedeeisen, nicht polirt, sofern das Gewicht des 
Schmiedceisens die Hälfte oder mehr des Gesammtgewichts ausmacht. 
Waaren von Gutz= und Schmiedeeisen, polirt, emaillirt oder lackirt, auch 
mit unwesentlichen Verzierungen von Schmiedeeisen, Kupfer, weĩ 
fing oder Stahl. . 
Metalltücher von Eisen oder Stahl . 
Druckwalzen von Kupfer oder Mesin). gravirt ober nicht 
  
Kupferschmiedewaaren 
Tücher von Kupfer oder Messing drabt 
Gegenstände der Kunst, Zkontachen und alle übrigen W aus 
reinem oder mit Zink oder Zinn legirtem Kupfer 
Zinkwaaren aller Art. . 
Röhren aus Blei und Bleiwaaren aler Art . 
Buchdruckerleitern, neue, und Click chéss. 
Topfgeschirr und andere Waaren aus reinem oder. mu Antimon legirtem Zinn 
Waaten aus Legirungen von Nickel mit Kupfer oder Zink Argentan) 
Plattirte Waaren ohne Unterschied 
Mctallwaaren, im Feuer oder galvanisch vergoldet oder versilbert. 
Juwelier= und Godichmicdewaaren a aus Geld, Silber, Ma oder 
anderen Metallen 
Ubren .... 
llbrcou-iiiiiireii .,.... 
  
  
imJahkciSszv.1.Oiibi-IE186L1·.I 
40 Frs. — Cts 32 Fra. — Cts 
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50 — 50 " 
  
20 pCt. vom Werthe, a 15 5r-p t 
vom 1. Jannar 1866 ab ermäßigt. 
Frei Frei 
40 Fre. — Cis. 0 Fr. — Ct. 
240 „ — „ 240 „ — „ 
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5 pCt. vom Werthbe. 5 pCt. vem Werthe. 
100 Fre. — Cta. 100 Frs. — Cts. 
 
	        
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