Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

XLIII 
  
Benennung der Gegenstände. 
Jollsätze für 100 Kilogramm 
im Jahre 1862. b 
v. 1. Okkober 1864, an. 
  
Alpaka-, Lama-, Vigogne= und Kameel-Garne und -Gewebe, rein 
oder gemischt mit Schaafwolle, unterliegen demselben Zollsatze, wie 
die schaafwollenen Garne und Gewebe, welches auch das Verhält- 
niß der Mischung sein mag. 
Garne und Gewebe aus Wolle und den anderen vorbenannten Stof- 
sen, gemischt mit Baumwolle oder irgend welchen anderen Gespinn- 
sten, zablen denselben Zolll, wie Garne und Gewebe von reiner 
Wolle, vorausgesetzt, daß die Wolle in der Mischung das Ueber- 
gewicht hat. 
Garn aus Ziegenhaar bleibt der gegenwärt. bestehend. Behandlung unter- 
worfen. 
Gewebe von Zichenhannen unterliegen derselben Behandlung wie die 
Gewebe aus 
  
  
Seide: 
In Kokons Frei 
Erchern und moullinirte Frei 
Gefaͤrb 
Stick- und Spitenseide . .-3Fts.fütdasKilogk. Frei 
andere . Frei Frei 
Floretseide: 
rohe Frei · 
gekaͤmmte — Frs. 10 Cis. für das Kilogr. 
—i einfach und gezwirnt, vohe, weißgemachte, gebläute, ge= 
aͤrbt 
von 80,000 einfachen Metres und dammter auf das Kilogramm. 
von 81 000 einfachen Metres und darüber auf das Kilegramm: 
Gewebe, Snumpfwaaren, Spitzen von reiner Seide 
Crep, nach englischem Muster, roher, schwarzer oder farbiger 
ülle: 
glatte, roh . 20 Frs. 
appretirt. . . .15pCt.dcsWe1-tth. 
faconnirte, roh oder appretirt . 10 pCt. des Werthes.) 
Gewebe von Floretseide oder Seide und Floretseide, roh, weißgemacht, 
gefärbt, bedruct. 2 Frs. — Cts. 
Gewebe, Peesamemiiewnan und Epitzen von Seide oder. Floretseide 
in Verbindung: 
mit ächtem Golde oder Silber 12 „ — „ 
mit halbächtem oder unächtem Golde oder Silber. 3 „ 50 „ 
Gewebe von Seide oder Floretseide, gemischt mit anderen 2 
wenn die Seide oder Floretseide im Gewichte vorherrscht 3„ — „ 
Bänder von Seide oder Hlorctseide 
sammetne . 5»—» 
8 
andere 
mit anderen Stoffen gemischt . 
75 
20 
7 1 
7 7 
10 Frs. 
  
  
Frei 
von 1866 abs: srei. 
1 von 1864 ab: 
rei 
Frei 
Frei 
für das Kilogr. 
  
“10 pt. des Werthes.
	        
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