Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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24. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
*4* Ausgegeben Stuttgart Freitag den 18. August 1865. — 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Herstellung von Eisenbahnverbindungen mit Baden 
und Preußen. 
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Herstellung von Eisenbahnverbindungen mit Baden und Preußen. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem die unterm 18. Februar und 3. März d. J. über Herstellung von Eisen- 
bahnverbindungen mit Baden beziehungsweise Preußen abgeschlossenen Staatsverträge all- 
seitig ratificirt worden sind und die verfassungsmäßige Zustimmung Unserer getreuen 
Stände erlangt haben, so verordnen Wir nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes, 
daß dieselben hiemit öffentlich bekannt gemacht werden. 
Gegeben zu Ostende den 5. August 1865. 
Karl. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Varnbüler. 
Auf Befehl des Königs, 
Der Cabinets-Chef: 
Egloffstein.
	        
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