Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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Staats-Vertrag 
zwischen 
der Königlich Württembergischen 
und 
der Großherzoglich Badischen Regierung. 
Die Königlich Württembergische und die Großherzoglich Badische Regierung — in 
der Absicht, ihr beiderseitiges Eisenbahnnetz durch weitere Anschlüsse an die bereits- bestehen- 
den oder aber an die zur Ausführung in Aussicht genommenen Eisenbahnen in einer den 
wechselseitigen Verkehrsverhältnissen entsprechenden Weise zu vervollständigen — baben 
Bevollmächtigte ernannt, welche nach gegenseitiger Anerkennung und Auswechslung ihrer 
Vollmachten, vorbehältlich der Allerhöchsten Ratifikation, sich über folgenden 
Staats-Vertrag 
geeinigt haben. 
Artikel1. 
Zur Verbindung der württembergischen und badischen Eisenbahnen werden nachfol- 
gende Bahnen auf württembergischem und badischem Gebiet erbaut: 
1) eine Eisenbahn von Calw durch das Nagoldthal nach Pforzheim, im Anschluß an 
die badische Durlach-Mühlacker Bahn, 
2) eine Eisenbahn von Wilpbad nach Pforzheim durch das Enzthal, im Anschluß an 
dieselbe Bahn, 
3) eine Eisenbahn von Rottweil über Schwenningen nach Villingen, im Anschluß an 
die badische Schwarzwalobahn, 
4) eine Eisenbahn von Tuttlingen über Möhringen nach Immendingen, im Anschluß 
an die badische Donaueschingen-Engen-Singener Bahn, 
5) eine Eisenbahn von Mößkirch durch das Ablachthal nach Mengen, im Anschluß an 
eine von Württemberg von Mengen nach Ulm zu erbauende Donauthalbahn,
	        
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