Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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Als alleinige und gemeinsame Wechselstationen werden bestimmt: 
für die Mößkirch-Mengener Bahn: der Bahnbof Mengen; 
für die Calw-Pforzheimer und Wilobav-Pforzheimer Bahn: der Bahnhof Pforzbeim; 
für die Rottweil-Villinger Bahn: der Bahnhof Villingen; 
für die Tuttlingen-Immendinger Bahn: der Bahnhof Immenoingen; 
für die Aulendorf-Mullendorfer Bahn: der Bahnhof Pfullendorf; 
für die Friedrichshafen-I staader (Markvorfer) Bahn: der Bahnhof Immenstaad 
(Markdorf). 
Bei den zwei letztgenannten Bahnen bleibt Abänderung vorbehalten, je nachdem vie 
Regierungen über den einheitlichen Betrieb der bezüglichen Verbindungsbahn eine Ueberein- 
kunft treffen. 
Insoweit die Mößkirch-Mengener und die Stockach-Pfullendorf Aulenvorfer Verbin- 
dungsbahn durch pohenzollern'sches Gebiet führen, werden die beiden Regierungen mit der 
Königlich Preußischen Regierung in Verbandlung treten, um deren Zustimmung zum Bau 
und Betrieb der Bahnen auf hohenzollern'schem Gebiet zu erwirken. 
Artikel 3. 
Hinsichtlich der Zeit, in welcher die in Artikel 1 genannten Verbindungsbahnen zu 
erbauen und in Betrieb zu setzen sind, wird vereinbart: 
Wöürttemberg und Baden verpflichten sich, die Radolfzell-Mößkirch-Mengen-Ulmer 
Bahn und zwar Baden vie Strecke Radolfzell Mengen, Württemberg die Strecke Mengen- 
Ulm (Donauthal) binnen acht Jahren im Bau zu vollenden und in Betrieb zu setzen. 
Sollte innerhalb dieser Zeit zwischen Mößkirch und Mengen eine Eisenbahnverbindung 
über Sigmaringen und Scheer zu Stande kommen, dann bleibt es Baden öberlassen, den 
Bau der Verbindungsbahn von Mößkirch nach Mengen durch das Ablachthal bis zu dem 
Zeitpunkte auszusetzen, in welchem die Verkehrsverhältnisse eine selche direkte Verbindung 
zwischen beiden Orten wünschenswerth machen. 
Der Rechtsanspruch Badens auf den Anschluß der direkten Bahn in Mengen soll je- 
voch erlöschen, wenn derselbe nicht innerhalb zwölf Jahren, von der Eroffnung der Ver- 
bindung Mößkirch Sigmaringen-Mengen an gerechnet, bewerkstelligt ist. 
Die Königlich Württembergische Regierung verpflichtet sich, die Calw-Pforzheimer 
Babn innerhalb zwölf Jahren und die Wilobad. Morzheimer Bahn innerbalb sechs Jahren 
im Bau zu vollenden und in Betrieb zu setzen. 
 
	        
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