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ßenden Bahnen überall gleichmäßig 4“ 8“%“ englischen Maßes im Lichte der Schienen
betragen.
Auch im Uebrigen sollen die Verbindungsbahnen und deren Betriebsmittel dergestalt
eingerichtet werden, daß letztere ungehindert von und nach den Nachbarbahnen übergehen
können.
Die Detailplane für die Brücken, Wegübergänge, Wasserdurchlässe, Stationsgebäude
und Einrichtungen werden nach erfolgter Bearbeitung durch württembergische, beziehungs-
weise badische Techniker mit den hiezu bezeichnet werdenden Großherzoglich Badischen, be-
ziehungsweise Königlich Württembergischen technischen Beamten berathen und gemeinschaft-
lich festgestellt.
Hiebei sollen übrigens Baugrundsätze, welche die betreffende Regierung innerbalb ihres
eigenen Gebietes durchführt, bei den von ihr auf dem Gebiete der andern Regierung zu
bauenden Bahnstrecken nicht ausgeschlossen werden.
Artikel 7.
Der Königlich Württembergischen, beziehungsweise Großherzoglich Badischen Regierung
steht es zu, die Bauausführung der in ihrem Gebiet gelegenen Theile der Bahnen in sicher-
beitspolizeilicher Beziehung und hinsichtlich der Einhaltung der vereinbarten Grundsätze und
Plane beaufsichtigen zu lassen.
Artikel 8.
Wo die Bahnen im Gebiete des andern Staates bestehende Staats= oder Vieinal-
straßen oder öffentliche Feldwege kreuzen, wird die den Bau leitende Verwaltung alle die-
jenigen Maßregeln treffen, welche erforderlich sind, um den Verkehr gegen jede Unterbre-
chung durch die Arbeiten an der Bahn sicher zu stellen und die deßfallsigen Koften gleich
allen andern, welche durch den Bahnbau veranlaßt werden, übernehmen.
Bevor die Verkehrslinien unterbrochen werden können, hat die technische Behörde der
Territorial-Regierung zu untersuchen, ob die provisorischen Bauten für den Verkehr die
erforderliche Sicherheit gewähren.
Artikel 9.
Die Vergebung der Materiallieferungen und der Bauarbeiten wird öffentlich in einer
Weise geschehen, daß Angebörige beider Staaten daran Theil nehmen können.
Zwischen den Angehörigen der vertragschließenden Staaten soll überhaupt in dieser
Beziebung kein Unterschied gemacht werden.
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