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Personals in den für den eigenen Postverkehr erforderlichen Wagen ohne besonderen Auf-
wand möglich ist, die Beförderung unentgeltlich zu geschehen habe.
Werden zum Zwecke der Postspedition von der Postverwaltung der anderen Regierung
besondere Wagen oder Wagenräume verlangt, so ist hiefür eine den Selbstkosten entsprechende
Vergütung zu leisten, welche nach dem Durchschnitt der Betriebskosten auf sämmtlichen Bah-
nen der die Post befördernden Betriebsverwaltang für die Nutzmeile und nach durchschnitt-
licher Belastung für die Achse berechnet wird.
Wenn die Postverwaltung einer Regierung verlangen sollte, daß in den auf deren Ge-
biet gelegenen Stationsgebäuden einer Verbindungsbahn ein Bureau für die Expedition
der Brief= und Fahrpost eingerichtet werde, so wird die Verwaltung dieser Bahn den biezu
erforderlichen Raum in dem Stationsgebäuve unentgeltlich anweisen.
Es muß jedoch ein solches Verlangen bei Feststellung der Plane für das Stationsge-
bäude vorgebracht werden.
Die innere Einrichtung des Postlocals hat die betreffende Postverwaltung selbst zu
stellen.
Das Nähere haben die beiderseitigen Postverwaltungen in einem besonderen Vertrage
zu bestimmen.
Artikel 22.
Der den Betrieb der Verbindungsbahnen leitenden Regierung wird gestattet, längs
der auf dem Gebiete der anderen Regierung gelegenen Theile der Verbindungsbahnen eine
Telegraphenleitung für ven Bahndienst anzulegen und auf der betreffenden Wechselstation
an die Telegraphenleitung der Territorialregierung anzuschließen.
Diese Telegraphenleitung soll bis auf anderweitiges Uebereinkommen als Zugehör der
Verbindungsbahnen angesehen und mit denselben nach den gleichen Bestimmungen beban-
delt werden.
Ueber die Anlage einer Telegraphenleitung für den Depeschendienst (allgemeinen
Verkehr) auf den Verbindungsbahnen bleibt Verständigung vorbehalten.
Artikel 23.
Die beiden Regierungen gewähren sich gegenseitig, daß von den in ihrem Gebiete ge-
legenen Theilen der Verbindungsbabnen weder aus dem zur Bahn verwendeten Grundeigen=
thum, noch aus den übrigen Zugebörden derselben, noch aus dem Bahnbetrieb irgend eine