Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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So geschehen Carlsruhe, den achtzehnten Februar im Jahre Eintausendachthundert 
sechzig und fünf. 
Otto Frhr. Thumb von Neuburg, Heinrich Fried. Muth, 
Königl. Kammerherr u. Geh. Legationsrath. Großh. Bad. Ministerialrath. 
(L. S.) (L. S.) 
Ludwig von Klein, Dr. Johann Minet, 
Königl. Württemb. Eisenbahnbau-Director. Großh. Bad. Legationsratb. 
(L. S.) (L. S.) 
Schluß-Protokoll 
zu dem zwischen der Königlich Württembergischen und der Großherzoglich Badischen 
Regierung zum Zwecke der Vervollständigung ihrer beiderseitigen Eisenbahnnetzes abge- 
schlossenen Staatsvertrage. 
  
Die unterzeichneten Bevollmächtigten sind bei dem heutigen Abschlusse des Staatsver- 
trags über die Vervollständigung des beiderseitigen Eisenbahnnetzes übereingekommen, die- 
jenigen Nebenbestimmungen und Erläuterungen zu dem genannten Vertrage, welche sich ihrer 
Natur nach nicht wohl zur Aufnahme in die eigentliche Vertragsurkunde eignen, in gegen- 
wärtigem Schlußprotokolle niederzulegen. 
Für diese Nebenbestimmungen und Erläuterungen wird die allerhöchste Ratification der 
vertragschließenden Regierungen vorbehalten, nach deren Ertheilung dieselben gleiche Kraft 
und Giltigkeit erhalten sollen, als wenn sie in den Staatsvertrag ausgenommen worden 
wären. 
Zu Artikel 1. 
Die Feststellung des Ortes, bei welchem die Stockach-Pfullendorf-Aulendorfer und die, 
Bodenseebahn einerseits in die Nadolfzell-Mößkircher Bahn, andererseits in die württem- 
bergische Südbahn einmünden werden, hängt von der noch vorzunehmenden Specialunter- 
suchung ab. 
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