Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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6)  Dem  Fonds  zu  Erbauung  weiterer  Eisenbahnen  alles  dasfjenige

Vermögen  der  Restverwaltung,  welches  nach  Abzug  des  Betriebsund

  Vorrathskapitals  der  Staatshauptcasse  (Art.  7)  und  der  für

einzelne  besondere  Zwecke  verwilligten  Summen  als  verfügbarer

Rest  auf  den  30.  Juni  1864  sich  ergiebt.
Ferner  werden  von  dem  Vermögen  der  Restverwaltung  zur

späteren  Verwendung,  vorbehältlich  der  künftigen  definitiven  Verabschiedung,

  ausgesetzt:
für  eine  neue  Staatsirrenanstalt  .  .  ..  .  500,000  fl.  —
zu  Einrichtung  eines  Zellengefängnisses  für  die  männlichen
Zuchtpolizeihausgefangenen  in  der  Strafanstalt  zu  Stuttgart  291,020  fl.  —
und  für  den  Fall,  daß  ver  Vertrag  mit  dem  Fürsten  von
Thurn  und  Taxis  über  seine  Ansprüche  auf  Entschädigung
wegen  epavisirter  Gesälle  seiner  Zeit  vie  ständische  Zustimmung
erlangen  solllleeeeeee  24100000  fl.  —

Artikel  5.

Von  den  durch  das  Gesetz  vom  3.  April  1864  zu  den  Kosten  einer  erbhöhten  Bereitschaft
  des  K.  Truppenkorps  aus  Mitteln  der  Restverwaltung  ausgesetzten  680,000  fl.  wird
der  an  dieser  Summe  noch  verfügbar  gebliebene  Betrag  von  150,000  fl.  zu  Anschaffung
gezogener  Vierpfünder-Hinterladungskanonen  von  Gußstahl  sammt  Zugehör  bestimmt.

Artikel  6.

Das  am  1.  Juli  1862  in  37,678  fl.  8  kr.  bestandene  Vermögen  der  vormals  fürstlich
  Ellwang'schen  Wittwen=  und  Waisenkasse,  auf  welchem  keinerlei  statutenmäßige  Verbindlichkeiten
  mebr  haften  und  welches  der  Disposition  der  Staatsregierung  zugefallen  ist,
wird  der  Pensionsanstalt  der  Hinterbliebenen  von  Civilstaatsdienern  zur  Vermehrung  ihres
Grundstocksvermögens  überwiesen.

Artikel  7.
Das  Betriebs=  und  Vorratbskapital  der  Staatshauptkasse  besteht  in  2,500,000  fl.,
welche  einen  Bestandtheil  des  Vermögens  der  Restverwaltung  bilden.

Artikel  8.
Die  für  die  Gemäldegallerie,  für  die  plastische  und  für  die  Kupferstichsammlung  be-