Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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Fleisch, frisch geschlachtetes. 
Gerste, gerollte, Hafergrüze und Gries. 
Mehl von Getreide, von Kastanien, von Reis u. dgl. 
Oele, fette, aller Art nicht medizinische. 
Talg (Unschlitt), roh und gereinigt, und andere nicht genannte ähnliche Fettwaaren. 
4) Fünfundsiebenzig Rappen (Centimen). 
Aeznatron, flüssig oder fest. 
Bimsstein und Blutstein. 
Benzoesäure, Borsäure. 
Bier in Fässern und Bierhefe. 
Blei, gewalztes, Bleiblech, Blei in Nöhren, Tabakblei, Bleikugeln und Schrot. 
Bleizucker. 
Buchdruckerlettern, alte, und Letternmetall. 
Citronensaft. 
Essigsäure. 
Eisenbeize (flüssiges, essigsaures Eisen). 
Effecten, alte: getragene Kleider und gebrauchtes Weißzeug. 
Erz, altes, (Glocken= und Kanonenmetall). 
Essig in Fässern. 
Farbhölzer, Farbwurzeln, Farbrinde, Farbkräuter, Farbbeeren, in zerkleinertem Zustande, 
geraspelt, gerieben oder gemahlen; Kurkuma, Katechu, Orleans und zubereitete 
Orseille. 
Galläpfel und Knoppern. 
Gummi, gemeiner, arabischer, Senegal-, Kirsch= und Pflaumengummi. 
Hohlglas, grünes oder braunes, auch dergleichen Ballons; gewöhnliche Weinflaschen, 
in grünem oder braunem Hohlglas. 
Holzsäure (Holzessig). 
Kienruß. 
Korbwaaren, grobe, von ungespaltenen Weiden, gefärbt oder ungefärbt. 
Kupfer, reines oder legirt, ersten Gusses in Masseln, Stäben, Blöcken oder Platten, 
Kupferfeile und Bruch von alten Kupferwaaren.
	        
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