Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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Zaffer und andere Kobaltverbindungen. 
Zink, gewalztes, Zinkblech, Zinkfeile und Bruch von alten Zinkwaaren. 
Zink, rohes, in Masseln, Blöcken, Stäben oder Platten. 
Zinn in rohen Stücken, Blöcken, Stäben oder Platten, Zinnfeilspähne und Bruch. 
Zinnoxid. 
Zinnasche. 
Zinnsalz. 
5) Ein Franken. 
Eisen, geschmiedetes, gezogenes; Stabeisen, Bandeisen und alles im Tarif nicht be— 
sonders genannte Schmiedeisen. 
Eisengußwaaren aller Art, roh und abgedreht, auch wenn Stücke von Schmiedeisen oder 
andern Metallen mit eingegossen oder eingenietet oder angeschraubt sind: ebenso 
Eisengußwaaren, verzinnte, emaillirte, oder gefirnißte. Oefen und Heizapparate 
von Eisenguß, mit oder ohne Theile von andern Metallen; Maschinentheile von 
Eisenguß, auch polirte, abgefeilte und fertige; Statuen von Eisenguß, wenigstens in 
natürlicher Größe, nicht zu öffentlichen Zwecken bestimmt. 
6) Ein Franken und Fünfzig Rappen. 
Arsenik: Erz und gediegener Arsenik. 
Beinschwarz. 
Blausaures Kali, gelbes. 
Bleioxid und kohlensaures Blei. 
Bleiweiß. 
Cacaobohnen und Cacaoschalen. 
Chromsaures Kali. 
Cichorien, geröstete oder zubereitete; Cichorienkaffee. 
Eisenblech, rohes, gewalzt oder gehämmert, unter einer Linie (3 Millimeter) Dicke und 
in Platten von weniger als 100 Pfund Gewicht. 
Eisendraht, Weißblech und verbleites, verzinktes oder verkupfertes Eisenblech. 
Garancine (Krapp-Extrakt). 
Glasstangen, gemeine und massive, Glasschlenken und Glaslitzen. 
Honig.
	        
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