Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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Näpfe und anderes hölzernes Hausgeräth, unbemalt und ohne Schnitzarbeit; 
Küblerwaaren. · 
Hopfen. 
Indigo. 
Instrumente, optische, chemische, physikalische und mathematische; zu diesen sind auch zu 
zu zählen pharmaceutische Dampfapparate. 
Käse, harte und weiche. 
Korkholz, roh oder in Platten. 
Leder, unverarbeites, gemeines, ungefärbtes; Roth- und Weißleder. 
Leinenzeug und Zwillich, roh oder halbgebleicht, ungefärbt und unter 40 Zettelfäden 
auf den Zoll. 
Maschinen und Maschinenbestandtheile zum industriellen oder Gewerbegebrauch: Dampf- 
maschinen, Lokomotiven und Lokomobile, Tenders zu Lokomotiven, Tüllwebstühle, 
kupferne Apparate zur Destillation, Dampfkessel, Gazometer, Oefen, Heizapparate 
Werkzeugmaschinen, Kartätschen, besteckte, und überhaupt fertige Maschinen; ferner 
Krabne, Waagen, Winden und äbnliche Maschinen, Treibriemen, Regenschirm- 
gestelle, Kratzenbeschläge, Weberblätterbeschläge, Platten und Streife von Leder 
Kautschuck und Zeugstoffen zur Kratzenfabrikation u. dgl. Bestandtheile von Ma- 
schinen aller Art. 
Naturalien. 
Pappendeckel, weißer, und Preßspäne. 
Perlmutter, rohe. 
Sauerkleesäure. 
Schildpatt (Schilokrötenschale), roh. 
Seide und Floretseide, roh, gekämmt, gesponnen, einfach und gezwirnt, Grege, Trame, 
Organzin und mulinirte Seide. 
Schleifsteine in Schleifstühlen (Maschinen). 
Spargelwurzeln. 
Stahldraht, versilberter, zu Saiten für Instrumente. 
Steingut: Utensilien und Apparate für die Fabrikation chemischer Produkte. 
Strohgeflechte (Tressen) in Bündeln oder Zöpfen. 
Talglichter (Unschlittkerzen), gewöhnliche.
	        
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