Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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Schreibmaterialien, wie: Schreibfedern (mit Ausnahme der goldenen und silbernen), 
Schreib- und Zeichnerdinte, Bleistifte mit und ohne Holzschäftung, Siegellack, 
Oblaten u. dgl. 
Schuhe aus Tuchenden, aus Filz und gemeine Wollenschuhe. 
Senf, zubereiteter, teigartig oder flüssig. 
Seidene Gewebe: Floretseidene Stoffe aller Art, halb- und ganzseidene. Andere Stoffe 
mit Seide oder Floretseide gemischt, wenn diese letztern vorherrschend sind, roh, 
weiß, gefärbt, bedruckt. 
Seidener Crep, nach englischer Art, roh, schwarz oder farbig. 
Seidener Tüll, glatt, roh, appretirt oder faconirt. 
Seilerarbeiten, als Schnüre, Bindfaden, Fischnetze, Pferdenetze u. dgl., im Tarif nicht 
besonders benannte. 
Sonnen= und Regenschirme, baumwollene. 
Spazierstöcke, Angelruthen, Peitschen, Pfeifenrohre u dgl., von Rohr, Fischbein, Leder, 
Holz u. dgl. 
Spielzeug, nicht besonders genanntes. 
Stäbe zu Goldrahmen. 
Stahlwaaren: Wirthschaftsgerätbe, polirte. 
Stearin= und Wallrathkerzen. 
Stoffe von Filz. 
Stroharbeiten, feine, von gespaltenem oder von feinem ganzem Stroh. 
Strumpfstrickerwaaren, baumwollene, leinene, wollene, seidene und nicht besonders ge- 
nannte. 
Taback zum Rauchen, Schnupfen oder Kauen. 
Töpferwaaren, glasirte, mit Verzierungen, in erhabener Arbeit, einfarbig und mehr- 
farbig; flaches und hohles solches Geschirr, Fayence, feines Steingut, Porzellan 
aller Art, weiß oder bemalt, Parian und weißes Biskuit. 
Tücher: Gewebe aus Wolle, gebleicht, geschwefelt, gefärbt, bedruckt; verlei Decken: 
wollene Teppiche am Stück oder mit grob übernähten Enden; Flanelle. 
Uhren: gemeine Wand= und Hängeuhren, auch solche mit bemalten Gehäusen und Ver- 
zierungen von Messing oder anderm unedlen Metall; Uhrenbestandtheile. 
Wachsarbeiten aller Art, Wachskerzen und Wachsrödel.
	        
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