Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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W 3 
Regieruugs, Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 5. September 1865. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Literar-Convention zwischen Württem- 
berg und Frankreich. 
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Literar-Convention zwischen Württemberg und Frankreich. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem die unterm 24. April d. J. zwischen Württemberg und Frankreich abgeschlos- 
sene Uebereinkunft wegen gegenseitigen Schutzes der Rechte an literarischen Erzeugnissen 
und Werken der Kunst beiderseitig ratificirt worden ist, und die verfassungsmäßige Zustim- 
mung Unserer getreuen Stände erlangt hat, so verordnen Wir, nach Anhörung Unseres 
Geheimen-Rathes, daß diese Uebereinkunft hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht werde. 
Gegeben zu Ostende, den 13. August 1865. 
Karl. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Varnbüler. 
Der Minister des Innern: 
Geßler. Auf Befebl des Königs, 
Der Cabineis-Chef: 
Egloffstein.
	        
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