Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

885 
W 35. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
  
  
Ausgegeben Stuttgart Montag den 25. September 1805. 
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– 4 ——. . — — — — — 
  
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Aufstellung von Oberlehrern 2c. an 
Volksschulen. — Bekanntmachung, betreffend den Handelsverkehr mit Belgien. — Verfügung, betreffend 
die Zollfreiheit der Steinkohlen. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Kirchen= und Schulwesens. 
Des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens. 
Verfügung, betreffend die Aufstellung von Oberlehrern 2c. an Volksschulen. 
In der Absicht, die örtliche Schulinspektion über die, mehrere Klassen umfassenden 
Volksschulen in angemessener Weise zu ergänzen, inbesondere bei größeren Schulkompleren 
eine größere Einheitlichkeit im Lehrplan und eine strengere Regelmäßigkeit im Stufen- 
gange des Unterrichts zu erzielen, zugleich aber auch dem Stande der Volksschullebrer 
eine entsprechende Theilnahme an der örtlichen Schulinspektion zu gewähren, wird, nach 
Vernehmung beider Oberschulbehörden über die diesfälligen Anträge der in Schulsachen 
niedergesetzt gewesenen Kommissson und nach erfolgter Verabschiedung der diesfalls im
	        
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