Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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Außerdem  haben  jedoch  erforderlichen  Falls  auch  die  in  8.  90,  Abs.  1  bezeichneten
weiteren  Hauptlehrer  der  Akademie  bei  der  Ausführung  der  Beschlüfse  des  Curatoriums  in
geeigneter  Weise  mitzuwirken.

6S.  93.

Die  Versuchsvirigenten  sind  in  ihrer  äußeren  Stellung  einander  vollständig  coordinirt,
so  zwar,  daß  der  Professor  der  Chemie  unter  ihnen  die  äußere  Geschäftsleitung  mit  allen
davon  abhängenden  Folgen  (Korrespondenzen  2c.)  zu  besorgen  hat.

S.  94.

In  ihren  Arbeiten  sind  die  Versuchsdirigenten,  jeder  innerbalb  des  Kreises  seiner  besonderen
  Thätigkeit,  vollkommen  selbstständig;  sse  baben  jedoch,  um  mittelst  letzterer  ein
gemeinsames  Ziel  zu  erreichen,  sich  stets  in  geeignetem  Benehmen  unter  einander  zu  erhalten.

S.  95.

Für  seine  dießfälligen  Arbeiten  kann  der  Professor  der  Chemie  den  am  chemischen
Hauptlaboratorium  der  Akademie  angestellten  Assistenten  mitverwenden;  den  Professoren
der  Landwirthschaft  und  dem  Stationschemiker  ist  hiefür  ein  besonderer  Gehilfe  (Stationsdiener)
  beigegeben.

8.  96.

Das  Nähere  über  den  Betrieb  der  chemischen  Versuchsstation  wird  durch  ein  besonderes

  Statut  festgesetzt.

VIII.  Das  Forstrevier.

8g.  97.

Zum  Zwecke  von  Demonstrationen  und  Versuchen  ist  der  Anstalt  in  Hohenheim  das
Forstrevier  Hohenbeim  beigegeben,  welches  von  dem  ersten  Hauptlebrer  der  Forstwirthschaft
  an  der  Akademie  in  der  Eigenschaft  eines  Revierförsters  verwaltet  wird.

Derselbe  stebt  als  solcher  unter  dem  Forstamt  Leonberg.

IX.  Die  erotische  Baumschule.

S.  98.
Die  in  §.  16  unter  den  Lehrmitteln  der  Akademie  erwähnte  exotische  Baumschule  gehört
  zwar  auch  zur  Staatsdomäne  Hohenheim,  steht  aber,  als  Theil  der  Ausstattung  der
K.  Civilliste,  unter  der  Verwaltung  der  K.  Bau=  und  Garten-Direction.