Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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g. 3. 
Der Sprengel des Handelsgerichts in Heilbronn umfaßt: 
die Oberamtsbezirke Heilbronn, Neckarsulm, Weinsberg, Besigheim. 
S. 4. 
Der Sprengel des Handelsgerichts in Reutlingen umfaßt: 
die Oberamtsbezirke Reutlingen, Nürtingen, Urach. 
Unser Justiz-Ministerium ist mit Vollziehung dieser Verordnung beauftragt. 
Gegeben, Stuttgart den 14. Oktober 1865. 
Karl. 
Der provisorische Chef des Justiz-Departements: 
Neuratb. 
II. Verfügungen der Departemente. 
Des Departements des Kirchen= und Schulwesens. 
Des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens. 
Verfügung, betreffend die Erlassung neuer organischer Bestimmungen für die Baugewerkeschule 
in Siuttgart. 
Nachdem die Einrichtungen der K. Baugewerkeschule in Stuttgart nach Maßgabe der 
vorliegenden Bedürfnisse einer durchgreifenden Revision unterworfen worden sind, werden vie 
von Seiner Königlichen Majestät zufolge Höchster Entschließung vom 25. d. M. geneh- 
migten neuen organischen Bestimmungen dieser Anstalt mit Nachstehendem unter dem An- 
fügen bekannt gemacht, daß dieselben mit dem 1. November d. J. in Wirksamkeit treten. 
Stuttgart den 26. Oktober 1865. 
Golther.
	        
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