Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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Beil. B. (zu §. 9: Lehrmittel.) 
Bibliothek, 
Sammlung von Vorlagen und Wandtafeln für Kalligraphie, 
Sammlung von Lehrmitteln für Geographie, 
Sammlung von Vorlagen, Wandtafeln und Movellen für darstellende Geometrie, 
Apparate für praktische Geometrie, 
Apparate für Naturlehre und Mechanik, 
Mineralogische und geognostische Sammlung, 
Sammlung von Vorlegeblättern, Wandtafeln und Modellen für Freihandzeichnen, 
Ornamentenzeichnen und Ornamenten-Modelliren, 
Sammlung von Vorlegeblättern, Musterblättern, Wandtafeln, Pbotographien und 
Modellen für geometrisches Zeichnen, Bauzeichnen, Planzeichnen, angewandte darstellende 
Geometrie und die verschiedenen Zweige des Baufachunterrichts, 
Sammlung von Schülerarbeiten und Autographien von ornamentalen und construktiven 
Bautheilen, größeren Bauconstruktionen und ganzen Bauwerken, 
Sammlung von Werkzeugen zum Unterricht im Baumodelliren und in den verschie- 
denen baulichen Handthierungen. 
Beil. C. (zu §. 11: Lehrstellen.) 
I. Hauptlehrstellen: 
3 für allgemein bildende Fächer, 
6 für Mathematik und Naturwissenschaften, 
2 für Freihand= und Ornamenten-Zeichnen und Ornamenten-Modelliren, 
7 für die verschiedenen Baufächer, woneben der gegenwärtige Vorstand der An- 
stalt als Lehrer der Baugeschichte; 
II. Weitere Lehrer: 
1 für evangelischen Religions-Unterricht, 
1 für katholischen Religions-Unterricht, 
1 für den Zeichen Unterricht, 
1 Assistent für die mathematischen Fächer, 
1 Assistent für die Baufächer, 
1 Lehrer für Weg= und Brückenbau,
	        
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