Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

494 
g. 20. 
Die Prüfung in der Geschichte verlangt eingehendere Kenntniß der Weltgeschichte 
nebst der dazu gehörigen Geographie. 
S. 21. 
Bei der Prüfung im Deutschen wird Bekanntschaft mit dem Entwicklungsgang der 
deutschen Sprache und Litteratur, insbesondere Kenntniß ver mittelhochveutschen Grammatik, 
Verständniß des Nibelungenliedes in der Ursprache, Bekanntschaft mit den Hauptwerken 
der hervorragendsten Schriftsteller seit der Mitte des 18. Jahrhunderts gefordert. 
Außerdem erhalten die Kanvidaten auf Verlangen Gelegenheit, tiefergehende Kennt- 
nisse der Sprachgeschichte, insbesondere der Elemente der gothischen und althochdeutschen 
Grammatik darzulegen. 
– 22. 
In Betreff der fakultativen Fächer wird 
1) in der Philosophie 
Kenntniß der formalen Logik und der Psochologie, sowie der Geschichte der 
Philosophie, besonders der alten, 
2) in der Mathematik 
Kenntniß der Algebra, der Planimetrie, der Stereometrie und der ebenen 
Trigonometrie, 
3) in der Physik 
Vertrautheit mit den Hauptlehren dieser Wissenschaft, 
4) in der Geographie 
genaueres Verständniß der mathematischen, physikalischen und politischen 
Geographie, 
5) im Französischen und Englischen 
ein korrekter Aufsatz über ein gegebenes Thema, fertige Uebersetzung und 
Erklärung eines Abschnitts aus einem poetischen oder prosaischen Schriftsteller 
und einige Uebung im mündlichen Gebrauch der Sprache, 
6) im Hebräischen 
gründliche Keuntniß der Grammatik und richtige Uebersetzung und Erklärung 
von Stellen aus den bistorischen Büchern des Alten Testaments oder aus 
den Psalmen, 
erwartet.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.