Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

X 
46. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 27. December 1865. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Einführung der Zellenhaft für weibliche Zuchtpolizeihaus- 
und Arbeitshaus-Gefangene. " 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend den Geschäftsbetrieb der Brandenburger 
Spiegelglas-Versicherungs-Gesellschaft. — Verfügung, betreffend die Gebühren der bei Gebäude-Ein- 
schätzungen zum Zwecke von Ablösungsberechnungen verwendeten Techniker. — Bekanntmachung, be- 
treffend die Schlesische Feuer-Versicherungs-Gesellschaft in Breslau. 
  
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Gese t, 
betreffend die Einführung der Zellenhaft für weibliche Zuchtpolizeihaus= und Arbeitshaus-Gefangene. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimenrathes und unter Zustimmung Unserer getreuen 
Stände verordnen und verfügen Wir wie folgt: 
Art. 1. 
An Personen weiblichen Geschlechts soll vie Arbeitshaus= und die Zuchtpolizeihaus- 
strafe in dem zu diesem Zweck einzurichtenden Zellengefängnisse nach Maßgabe ver folgen- 
den Bestimmungen vollzogen werden. 
Ausgenommen von den Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes bleiben die Strafen, 
welche nach Art. 2 des Gesetzes vom 13. August 1849 auf der Festung, und nach Art. 96,
	        
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