Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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Taxe der (Neceptur-) Arbeiten. 
Mit Rücksicht auf den gestiegenen Preis des Semen Lyoopodii wird Folgendes be- 
stimmt: 
Für die Bereitung von Pillen, nämlich die Mengung und Formation derselben, 
mit Einschluß der Bestreuung mit einem Pulover, dessen Tarpreis nicht hs- 
ber als 1 Kreuzer für die Drachme steht, und mit Einschluß der Ausfer- 
tigung und Signirung wird berechnet: 
bis auf 30 Pillen .Akr. 
über 30 Pillen bis zu 120 2 fr. je wei- 
tere 30 Pillen 2 kr. 
über 120 Pillen für je weitere 30 Pillen . . kr. 
Wenn zur Bestreuung ein Pulver von höherem Werth verordnet wird, so wird die 
erfordert gewesene Menge desselben besonders berechnet. 
Taxe der Gefässe: 
Grüne Gläser sammt Kork und Tektur 
bis zu 8 Unn Eskr. 
über 8 „ „ 12 „ Zkr 
„ 12 „ „ 24 „ . . . . Okr. 
Für Gewichtsmengen über 12 Unzen sind starte Glaser entweder von der gewöhn- 
lichen Bouteillenform oder sogenannte Pfundgläser zu verwenden. 
Weiße Gläser bis zu 12 Unzen, wenn sie verlangt werden, werden um die Hälfte 
höher berechnet. 
Wenn bei Arzneilieferungen auf Rechnung öffentlicher Kassen an öffentliche Anstalten 
oder für Epidemieen Gläser oder Töpfe gereinigt zurückgegeben werden, so sind von dem 
Betrag der Rechnung abzuziehen:
	        
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