Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

für grüne Gläser 
bis zu 8 Unzen. . . . 2kr. 
über 8, „„ 12. (1# 3 kr. 
„ 12 „ „ 24 „ f kr. 
für thönerne Töpxfe " 
bis zu 2 Un.en kr. 
über 2 „ „ 8 u . . . .. 2 kr. 
8. #„,„ „ 2 ... . . . . . Atr. 
  
b) Bekanntmachung, betreffend einige Abänderungen der Tare der thierärztlichen Arzneimittel. 
(Mit einer Beilage.) 
In Folge der neuestens vollzogenen Revision der Tare der thierärztlichen Arzneimittel 
wird verfügt: 
1) Für die in der Beilage verzeichneten Arzneistoffe und Gefässe gelten bis zur nächst- 
künftigen Tare-Abänderung die beigefügten Preisbestimmungen. 
2) Für alle übrigen Artikel gelten die Bestimmungen der Tare vom 26. August 
1848. 
3) Die abgeänderten Preisbestimmungen treten mit dem 1. Januar 1866 in Wirk- 
samkeit. 
Stuttgart den 19. December 1865. 
Fleischbhauer.
	        
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