Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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22. 
26. 
10. 
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Finanz-Ministerium. Bekanntmachung, betreffend die Uebertragung grenzsteueramtlicher Ver- 
richtungen an die Eisenbahngüterabfertigungsstelle in Ludwigsburg. 92. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Ertheilung von Sicherheitsvorschriften 
für die Schifffahrt auf dem Bodensee. 89. 
Gesetz, betreffend die Ablösung von Leistungen für öffentliche Zwecke. 81. 
Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. Verfügung, betreffend 
einige Aenderungen und Ergänzungen der Bestimmungen hinsichtlich der Erhaltung und Fortführung 
der Flurkarten und Primär-Cataster. 95. 
Königliche Verordnung, betreffend den neuen Vereinszolltarif. 93. 
Mai. 
Ministerien der Justiz und des Innern. Bekanntmachung, betreffend einen von den 
Mitgliedern des fürstlichen Hauses Waldburg-Zeil-Wurzach abgeschlossenen Familienvertrag. 98. 
Königliche Verordnung, betreffend die Eidesleistung der Israeliten in Rechtssachen. 99. 
Finanz-Ministerium. Bekanntmachung, betreffend die Einstellung der Erhebung einer 
Uebergangsabgabe von dem in Bayern, Württemberg, Baden, dem Großherzogthum Hessen, Nassau 
und im Gebiete der freien Stadt Frankfurt erzeugten Traubenmost und Wein Seitens der nord- 
deutschen Zollvereinsstaaten. 102. 
Ministerium des Innern. Befkanntmachung, betreffend die Versicherungsgesellschast Moguntia 
in Mainz. 110. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Zuständigkeit der Behörden in Absicht 
auf die Genehmigung unbesteigbarer Kamine. 101. 
Finanz= Ministerium. Bekanntmachung, betreffend die Ermächtigung des Cameralamts 
Neuenbürg zur Ausstellung von Uebergangsscheinen. 110. 
Gesetz, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Gesetze über die Volksschulen vom 
29. September 1836 und vom 6. November 1858. 103. 
Juni. 
Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. Verfügung, betreffend die 
Belohnung der Oberamtsgeometer. 115. 
Königliche Verordnung, betreffend die Abänderung des Vereinszolltarifs. 111. 
Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend den neuen Vereinsgolltarif. 114. 
Königliche Verordnung, betreffend die Veröffentlichung der am 2. August 1862 von Preu- 
ßen Namens des Zollvereins mit Frankreich abgeschlossenen handelspolitischen Verträge, sowie einer 
dazu gehörigen protokollarischen Vereinbarung zwischen Preußen und Frankreich v. 14. Dec. 1864. 131. 
Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern. Bekannt- 
machung, betreffend den Beinitt der Landgräflich Hessischen Regierung zu der Ulebereinkunft wegen 
gegenseitiger Verpflegung erkrankter und Beerdigung verstorbener Staatsangehöriger. 119.
	        
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