Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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Oberamts Oehringen. 506. Gesetz, betreffend die Auflösung der Komission zur Bereinigung 
des Gemeindeverbands. 17. 
Gerichtsbeisitzer. Gebühren derselben. 507. 
Gewerbe s. unter Handel und Gewerbe. 
Grenzsteuerämter. Verfügung, betreffend die Uebertragung grenzsteueramtlicher Verrichtungen an die 
Eisenbahngüter-Abfertigungsstelle in Ludwigsburg. 15. 92. Bekanntmachung, betreffend die 
Ermächtigung des Cameralamts Neuenbürg zur Ausstellung von Uebergangsscheinen. 110. 
Verfügung, betreffend die Errichtung eines Grenzacciseamts in Untertheuringen, Kameralamts 
Tettnang. 151. Verfügung, betreffend die Uebertragung grenzsteueramtlicher Verrichtungen 
an die Eisenbahn-Güterabfertigungsstellen Hall, Gailenkirchen, Kupfer und Endersbach. 156. 
Verflgung, betreffend die Handhabung der Getränkekontrole im Verkehre mit dem gollvereinten 
Auslande. 498. Verfügung, betreffend die Aufhebung des Grenzsteueramts Bruchsal. 498. 
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Handel und Gewerbe. Verfuͤgung, betreffend die Besteurung des hausirweisen Gewerbebetriebs von 
Angehörigen der Zollvereinsstaaten und Oesterreichs. 20. Verfügung, betreffend die Ab- 
nahme von Privateiden aus Anlaß des Gewerbeverkehrs von Württembergern mit dem 
Auslande. 116. K. Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des am 11. April 1865 
zwischen dem Zollverein und Oesterreich zu Berlin abgeschlossenen Handels= und Zollvertrags. 
117. Verfügung, betreffend den Hausirhandel. 120. K. Verordnung, betreffend die Ver- 
öffentlichung der am 2. August 1862 von Preußen Namens des Zollvereins mit Frankreich 
abgeschlossenen handelspolitischen Verträge, sowie einer dazu gehörigen protocollarischen Ver- 
einbarung zwischen Preußen und Frankreich vom 14. December 1864. 131. Bekanntmachung, 
betreffend den Verzicht der kaiserlich französischen Regienung auf das Verlangen von Ursprungs- 
zeugnissen für die aus dem Zollverein nach Frankreich eingehenden Waaren. 136. K. Ver- 
ordnung, betreffend die Veröffentlichung des neuen Zollvereinsvertrags. 209. Bekanntmachung, 
betreffend die über die Bestimmungen des Handelsvertrags zwischen dem Zollverein und 
Frankreich vom 2. August 1862 hinausgehenden, dem Zollverein jetzt gleichfalls zu gut kom- 
menden Tarifzugeständnisse Frankreichs an Großbritannien, Belgien, Italten, die Schweiz, 
Schweden und Norwegen. 157. Verfügung, die Ausführung der Vereinbarung mit Frank- 
reich wegen gegenseitiger Befreiung der Handlungsreisenden von der Gewerbesteuer betreffend 
168. Bekanntmachung, betreffend den Handelsverkehr mit der Schweiz. 321. 423. K. Ver- 
ordnung, betreffend die Veröffentlichung des am 22. Mai 1865 von Preußen Namens des 
Zollvereins mit Belgien abgeschlossenen Handelsvertrags. 369.; deßgleichen des am 30. Mai 
1865 mit Großbritannien abgeschlossenen Handelsvertrags. 377. Bekanntmachung, betreffend 
den Handelsverkehr mit Belgien. 390. 
Handelsgerichte. Gesetz, die Errichtung von Handelsgerichten und das Verfahren vor denselben be- 
treffend, (Handelsgerichts-Ordnung). 235. K. Verordnung, betreffend die Festsetzung der 
Sprengel der Handelsgerichte. 429. Bekanntmachung, betreffend die Festsetzung der Zahl
	        
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