Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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mit  Belgien  abgeschlossenen  Handelsvertrags.  369.;  desgl.  des  am  30.  Mai  1865  mit
Großbritannien  abgeschlossenen  Handelsvertrags.  377.

Steinkohlen.  Verfügung,  betreffend  die  Zollfreiheit  der  Steinkohlen.  391.

Steuerwesen.  Gesetz,  betreffend  die  Forterhebung  der  Steuern.  1.  133.  165.  Verfügung,  betreffend
die  Besteurung  des  hausirweisen  Gewerbebetriebs  von  Angehörigen  der  Zollvereinsstaaten  und
Oesterreichs  20.  Verfügung,  betreffend  die  erleichterte  Controle  des  Weinverkehrs  in  dem
zollvereinten  Ausland.  127.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Einstellung  der  Erhebung  einer
Uebergangsabgabe  von  dem  in  Bayern,  Württemberg,  Baden,  dem  Großherzogthum  Hessen,
Nassau  und  im  Gebiete  der  freien  Stadt  Frankfurt  erzeugten  Traubenmost  und  Wein  Seiteng
der  norbdeutschen  Zollvereinsstaaten.  102.  Verfügung,  die  Ausführung  der  Vereinbarung
mit  Frankreich  wegen  gegenseitiger  Befreiung  der  Handlungsreisenden  von  der  Gewerbesteuer
betreffend.  168.  Gesetz,  betreffend  die  Abgabe  von  dem  zur  Branntweinbereitung  verwendeten
Malz  und  die  Abgabe  vom  Branntwein-Kleinverkauf.  287.  Vollziehungsverfügung  zu  diesem
  Gesetze.  293.  Verfügung,  betreffend  die  Umlage  der  Grund-,  Gefäll-,  Gebäude=  und
Gewerbesteuer  für  das  Etatsjahr  1865  —66.  314.  Verfügung,  betreffend  die  Bestimmung
des  Steuersatzes  für  ungequetschtes  Grünmalz,  sowie  der  Uebergangssteuer  von  gequetschtem
Grünmalz  auf  den  Rest  des  Verwaltungsjahres  186/66  und  für  das  Verwaltungsjahr  186%.
300.  Verfügung,  betreffend  die  Handhabung  der  Getränkecontrole  im  Verkehre  mit  dem  zollvereinten
  Auslande.  498.  *

T.

U.

Umgeldscommissariate.  Verfügung,  betreffend  eine  Aenderung  in  der  Bezirkseintheilung  der
Umgeldscommissariate.  474.
Universität  s.  unter  Landesuniversität.

V.

Versicherungsgesellschaften.  Bekanntmachung,  betreffend  die  „Deutsche  Feuer-Versicherung  auf
Gegenseitigkeit"  in  Ludwigshafen  am  Rhein.  11.;  —  die  Rheinische  Versicherungs-Gesellschaft
  in  Mainz.  32.;  —  die  Versicherungs-Gesellschaft  Moguntia  in  Mainz.  110.;  —
die  Basler  Transport-Versicherungsgesellschaft.  476.;  —  die  Helvetia,  schweizerische  Feuer-Versicherungs-Gesellschaft
  in  St.  Gallen.  485.;  —  die  Schlesische  Feuer-Versicherungs-Gesellschaft
  in  Breslau.  522.;  —  die  Brandenburger  Spiegelglas-Versicherungs-Gesellschaft.  519.

Volkssschule  s.  unter  Schulwesen.

Volljährigkeit.  Gesetz  in  Betreff  der  Herabsetzung  des  Alters  der  Volljährigkeit.  134.

Vorzugsrechte.  Verfügung,  betreffend  die  Anmeldung  von  Vorzugsrechten  der  vierten  Klasse  der
Gläubiger  im  Concurse  nach  Maßgabe  der  Art.  62  (Absatz  3—5)  und  63  des  Einführungsgesetzes
  zum  allgemeinen  deutschen  Handelsgesetzbuch.  539.