Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

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Bevollmächtigten unterzeichnet und untersiegelt, und sollen die bereits vorbereiteten Ab- 
drücke Preußischer Seits nach erfolgter Beglaubigung sofort den Bevollmächtigten der 
übrigen Vereins-Regierungen zugestellt werden. 
Nachdem endlich noch konstatirt war, daß die Ratifikation des Vertrages für den 
Norddeutschen Bund nur durch dessen Präsidium zu erfolgen habe, und daß, wie bereits 
in früheren ähnlichen Fällen geschehen, eine solche Form der Ratifikation gewählt wer- 
den könne, wodurch der Gegenstand der letzteren, ohne vollständige Einrückung der Ver- 
trags-Artikel, hinlänglich genau bezeichnet wird, wurde auch gegenwärtiges Protokoll in 
einem Exemplare, nach geschehener Verlesung, unterzeichnet und von den Königlich 
Preußischen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalte der alsbaldigen Mittheilung be- 
glaubigter Abdrücke an die übrigen Bevollmächtigten, nebst dem Vertrage, behufs der 
weiteren Beförderung an das Königliche Geheime Staats-Archiv in Empfang genommen. 
G. w. o. 
(gez) von Pommer Esche. von Philipsborn. Delbrück. Weber. 
Gerbig. von Thümmel. von Spitzemberg. Riecke. 
Mathy. Ewald. Thon. von Liebe.
	        
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