Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

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Bevollmächtigten  unterzeichnet  und  untersiegelt,  und  sollen  die  bereits  vorbereiteten  Abdrücke
  Preußischer  Seits  nach  erfolgter  Beglaubigung  sofort  den  Bevollmächtigten  der
übrigen  Vereins-Regierungen  zugestellt  werden.

Nachdem  endlich  noch  konstatirt  war,  daß  die  Ratifikation  des  Vertrages  für  den
Norddeutschen  Bund  nur  durch  dessen  Präsidium  zu  erfolgen  habe,  und  daß,  wie  bereits
in  früheren  ähnlichen  Fällen  geschehen,  eine  solche  Form  der  Ratifikation  gewählt  werden
  könne,  wodurch  der  Gegenstand  der  letzteren,  ohne  vollständige  Einrückung  der  Vertrags-Artikel,
  hinlänglich  genau  bezeichnet  wird,  wurde  auch  gegenwärtiges  Protokoll  in
einem  Exemplare,  nach  geschehener  Verlesung,  unterzeichnet  und  von  den  Königlich
Preußischen  Bevollmächtigten,  unter  dem  Vorbehalte  der  alsbaldigen  Mittheilung  beglaubigter
  Abdrücke  an  die  übrigen  Bevollmächtigten,  nebst  dem  Vertrage,  behufs  der
weiteren  Beförderung  an  das  Königliche  Geheime  Staats-Archiv  in  Empfang  genommen.

G.  w.  o.

(gez)  von  Pommer  Esche.  von  Philipsborn.  Delbrück.  Weber.
Gerbig.  von  Thümmel.  von  Spitzemberg.  Riecke.
Mathy.  Ewald.  Thon.  von  Liebe.