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Bevollmächtigten unterzeichnet und untersiegelt, und sollen die bereits vorbereiteten Abdrücke
Preußischer Seits nach erfolgter Beglaubigung sofort den Bevollmächtigten der
übrigen Vereins-Regierungen zugestellt werden.
Nachdem endlich noch konstatirt war, daß die Ratifikation des Vertrages für den
Norddeutschen Bund nur durch dessen Präsidium zu erfolgen habe, und daß, wie bereits
in früheren ähnlichen Fällen geschehen, eine solche Form der Ratifikation gewählt werden
könne, wodurch der Gegenstand der letzteren, ohne vollständige Einrückung der Vertrags-Artikel,
hinlänglich genau bezeichnet wird, wurde auch gegenwärtiges Protokoll in
einem Exemplare, nach geschehener Verlesung, unterzeichnet und von den Königlich
Preußischen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalte der alsbaldigen Mittheilung beglaubigter
Abdrücke an die übrigen Bevollmächtigten, nebst dem Vertrage, behufs der
weiteren Beförderung an das Königliche Geheime Staats-Archiv in Empfang genommen.
G. w. o.
(gez) von Pommer Esche. von Philipsborn. Delbrück. Weber.
Gerbig. von Thümmel. von Spitzemberg. Riecke.
Mathy. Ewald. Thon. von Liebe.