Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

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8.  6.

In  Straf=  und  Civil-Rekurssachen  steht  es  den  Parteien  frei,  statt  einer  schriftlichen
  Beschwerdeausführung  innerhalb  der  für  die  Einreichung  derselben  bestimmten  Frist
die  einfache  Angabe  ihrer  Beschwerde  mit  der  Erklärung,  daß  sie  höheres  Erkenntniß
nach  Lage  der  Sache  erwarten,  bei  dem  Bezirksamt  zu  Protocoll  zu  geben.

Den  Gemeinderäthen  ist  in  solchen  Fällen  gestattet,  statt  einer  Beschwerdeausführung
  innerhalb  der  Frist  zu  Ausführung  des  Rekurses  dem  Bezirksamt  einen  Auszug
aus  ihrem  Protocoll  zu  übergeben,  welcher  die  Berufung  auf  die  bereits  verhandelten
Acten  oder  in  einfachen  Fällen  die  Angabe  dessen,  was  sie  zu  Begründung  der  Beschwerde
  vorbringen  wollen,  enthält.

Insoweit  nach  Maßgabe  der  bestehenden  Gesetze  die  Umgehung  derjenigen  Behörde,
welche  dem  Rekurrenten  das  Erkenntniß,  durch  welches  er  sich  für  beschwert  erachtet,  eröffnet
  hat,  bei  der  Uebergabe  der  Rekursschrift  den  Verlust  des  Beschwerderechts  nach
sich  zieht,  hat  es  hiebei  sein  Verbleiben.

S.  7.

Vorstehende  Bestimmungen  treten  an  die  Stelle  der  K.  Verordnung  vom  30.  März  1834,
betreffend  die  Abänderung  der  Verordnung  vom  25.  Mai  1826  über  die  Form  und  die
Berechtigung  zu  Abfassung  von  Bittschriften  und  anderen  Eingaben,  und  der  K.  Verordnung
  vom  18.  Juni  1863,  betreffend  die  theilweise  Abänderung  der  Verordnung  vom
30.  März  1834  über  die  Abfassung  von  Bittschriften  und  anderen  Eingaben.

Unsere  sämmtlichen  Ministerien  sind  mit  der  Vollziehung  dieser  Verordnung

beauftragt.
Gegeben,  Stuttgart  den  22.  Januar  1867.
Karl.
Der  Chef  des  Justiz-Departements:
Neurath.
Der  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten:
arnbüler.
Der  Minister  des  Innern:
er.

Der  Minister  des  Kirchen=  und  Schulwesens:
Golther.

Der  Kriegs-Minister:
ardegg.
Der  Finanz-Minister:
enner.

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrink.