Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

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8.  17.
Einberufung  und  Entlassung  der  Landes-Synode  erfolgt  auf  Entschließung  des
evangelischen  Landesherrn:  Eröffnungs=  und  Schluß-Akt  geschieht  durch  einen  landesherrlichen
  Commissär.

S.  18.

Der  Eröffnung  der  Landes-Synode  geht  ein  öffentlicher  Gottesdienst  voraus;  auch
findet  ein  solcher  nach  ihrem  Schlusse  statt.  Am  Sonntag  vor  dem  Zusammentritt  der
Landes-Synode  hat  in  sämmtlichen  evangelischen  Kirchen  des  Landes  eine  Fürbitte  für
dieselbe  zu  geschehen.

Jede  Sitzung  beginnt  und  schließt  mit  Gebet.

8.  19.

Unter  Leitung  des  Aeltesten  der  theologischen  und  rechtsgelehrten  Mitglieder  der
Versammlung  wählt  die  Landes-Synode  je  nach  ihrem  Zusammentritt  für  die  Dauer
der  Wahlperiode  in  geheimer  Stimmgebung  für  das  Amt  ihres  Vorsitzenden  (Präsidenten)
  aus  ihrer  Mitte  drei  Mitglieder,  aus  welchen  die  Ernennung  durch  den  evangelischen
Landesherrn  erfolgt.

Ein  Gleiches  geschieht  nach  Ernennung  dieses  Vorsitzenden  und  unter  dessen  Leitung
  mit  der  Wahl  seines  Stellvertreters  (Vice-Präsidenten).

Die  übrigen  Beamten  werden  von  der  Landessynode  unmittelbar  aus  ihren  Mitgliedern
  gewählt.  Von  der  Wahl  derselben  ist  dem  evangelischen  Landesherrn  Anzeige  zu
erstatten.

§.  20.

Die  Mitglieder  der  Landes-Synode  haben  bei  der  Eröffnung  derselben  in  die  Hände
des  landesherrlichen  Eröffnungs-Commissärs,  später  eintretende  in  die  Hände  des  Vorsitzenden
  das  nachstehende  feierliche  Gelübde  abzulegen:

Ich  gelobe  vor  Gott,  daß  ich  bei  meinem  Wirken  in  der  Synode  gehorsam
dem  göttlichen  Worte,  in  Treue  gegen  das  Bekenntniß  der  evangelischen  Kirche,
die  Ehre  Gottes  und  das  Heil  der  Seelen  unverrückt  im  Auge  behalten  und
nach  bestem  Wissen  und  Gewissen  das  Wohl  der  evangelischen  Landeskirche
berathen  werde.

§.  21.

Jedes  Mitglied  der  Landes-Synode  ist  Vertreter  der  ganzen  Landeskirche  und  an
keinerlei  Instruktion  gebunden.