Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

WY.
Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Samstag  den  13.  Juli  1867.

Inhalt.
Königliche  Dekrete.  Kelne.

Verfüg  ungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  rine  an  der  Akademie  Hohenhelm  einzurichtende
  landwirthschaftliche  Prüfung.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  diselplinäre  Behandlung
des  Schuldenwesens  der  Studirenden  der  land=  und  forstwirthschaftlichen  Akademie  Hohenheim.  —  Bekanntmachung,
  betreffend  den  Verkehr  mit  Branntwein,  Bier  und  Tabak  in  Norddeutschland.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.

II.  Berfügungen  der  Departements.
A)  Des  Departements  des  Kirchen=  und  Schulwesens.
Des  Ministeriums  des  Kirchen=  und  Schulwesens.

a)  Verfügung,  betreffend  eine  an  der  Akademie  Hohenheim  einzurichtende  landwirhhschaftliche
Prüfung.

Nachdem  für  angemessen  erachtet  worden  ist,  an  der  Stelle  der  nach  den  §§.  35
und  37  der  neuen  organischen  Bestimmungen  der  land=  und  forstwirthschaftlichen  Anstalt
  in  Hohenheim  bei  der  Akademie  noch  beibehaltenen  Semestralprüfungen,  für
Studirende  der  Landwirthschaft  eine  —  übrigens  ebenfalls  freiwillige  Abgangsprü-