WY.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 13. Juli 1867.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Kelne.
Verfüg ungen der Departements. Verfügung, betreffend rine an der Akademie Hohenhelm einzurichtende
landwirthschaftliche Prüfung. — Bekanntmachung, betreffend die diselplinäre Behandlung
des Schuldenwesens der Studirenden der land= und forstwirthschaftlichen Akademie Hohenheim. — Bekanntmachung,
betreffend den Verkehr mit Branntwein, Bier und Tabak in Norddeutschland.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Berfügungen der Departements.
A) Des Departements des Kirchen= und Schulwesens.
Des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens.
a) Verfügung, betreffend eine an der Akademie Hohenheim einzurichtende landwirhhschaftliche
Prüfung.
Nachdem für angemessen erachtet worden ist, an der Stelle der nach den §§. 35
und 37 der neuen organischen Bestimmungen der land= und forstwirthschaftlichen Anstalt
in Hohenheim bei der Akademie noch beibehaltenen Semestralprüfungen, für
Studirende der Landwirthschaft eine — übrigens ebenfalls freiwillige Abgangsprü-