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b) Verfügung, betreffend die Competenz-Erweiterung des Hauptsteueramts Eßlingen.
Dem Hauptsteueramte Eßlingen ist mit Wirkung vom 1. August d. J. an die
Ermächtigung ertheilt worden, Begleitzettel über zollbare Eisenbahngüter nach Maßgabe
der §§. 66—69 des Vereinszollgesetzes vom 10. Juli 1869 (Reg. Blatt S. 225.) zu
erledigen.
Dieß wird unter Bezugnahme auf §. 1 lit. a. der Verfügung des Finanzministeriums
vom 18. Januar 1870, betreffend mehrere Aenderungen in der Organisation
der Zollstellen im Innern des Königreichs (Reg. Blatt S. 140) zur allgemeinen Kenntniß
gebracht.
Stuttgart, den 6. Juli 1871.
Renner.
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Gedruckt bei G. Hasselbrink.