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das hiedurch in Erledigung gekommene Oberamts-Gericht Aalen dem Gerichts-Aktuar
Mafer in Reresheim zu übertragen, auch
durch höchste Entschließung vom 7. d. M. den Cameral-Verwalter Scheffold in
Ehingen auf das Cameralamt Dornstetten, und dagegen
den Cameral-Verwalter Mögling in Dornstetten auf das Cameralamt Ehingen
zu versehen geruht.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
a) Verfügung, betreffend die künftige Behandlung der Visitation der Bezirks-Gerichte.
Da für zweckmäßig erkannt worden, die seither unter der unmittelbaren Leitung
des K. Justiz-Ministerium vorgenommenen Vistitationen der Bezirks-Gerichte in Zukunft
durch die denselben vorgesehten Kreis-Gerichtshöfe besorgen zu lassen, und zu
diesem Behufe nicht nur eine nähere Bestimmung über den, binnen einer gewissen
Reihe von Jahren wiederkehrenden, Zeitpunkt dieses Geschäftes, sondern auch genauere
Anweisungen über die Behandlung und den Gang desselben zu ertheilen, so wird hiemit
Nachstehendes verfügt:
. 1.
Die Pruͤfung der Bezirks-Gerichte hat den Zweck, über den Zustand jedes einzelnen
derselben in allen Beziehungen seiner Geschäfts-Thätigkeit den vorgesenten Behdrden
zuverläßige und genaue Kenntniß zu verschaffen, und dadurch die vorhandenen
Mängel aufzudecken und zur Abhülse zu bringen.
g. 2.
Diese Prüfung geschieht von einem Mitgliede des dem betreffenden Bezirks-Gerichte
vorgesetzten Kreis-Gerichtshofs, welches von dem K. Justiz-Ministerium hiezu
bezeichnet wird.
Die Anordnung der Visitation selbst bleibt zunächst dem Gerichtshose überlassen,
welcher auch die Aufsicht darüber zu führen und den Erfolg zu sichern hat.