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Eine Fortdauer dieses Zustandes kann nicht geduldet werden, denn er
ist ein offendarer Angriff auf die Wohlfahrt des deutschen Bundeöstaates, die,
durch alle Theile desselben umfassende Maßregeln, zu bewahren, die proviso-
rische Central-Gewalt berufen ist. Sie wird diese Maßregeln demnächst Hand
in Hand mit den deutschen Regierungen, sie wird sie dahin treffen, daß dem
Gesetze, dessen Vollzug in manchen Theilen Deutschlands stille steht, wieder
Geltung und kräftige Wirksamkeit werde. Die provisorische Central-Gewalt
ist dabei über die thätige Mitwirkung aller Regierungen, die, wie sie weiß,
dem deutschen Volke die Segnungen der Freiheit, des Friedens und der Ord-
nung verbürat wissen wollen, nicht in Zweifel und wird ihre Unterstützung
mur mit Erfolg in Anspruch nehmen.
Aber indem sie erkennt, daß die Herrschaft der Gesetze dort, wo sie ge-
schwächt ist, hergestellt werden muß, vertrauet sie, es werde dem Muthe und
dem Pflichtgefühle Jener, die vor Allem berufen sind, ihre Mitbürger vor
Anarchie zu bewahren, Ernst seyn in Erfüllung dieser Pflicht, damit an ihnen
das deutsche Volk, was den Frieden und die Herrschaft der Gesetze wünscht,
Halt und Stütze finde und dann gewiß freudig mitwirke, wo zu seinem Heile
gewirkt werden soll.
In dieser Richtung nimmt die provisorische Central-Gewalt jetzt schon
die kräftige Mitwirkung aller deutschen Regierungen dahin in Anspruch, daß sie
ibre Behörden und Beamten und jene JIustitute, die zur Vertheidigung der
Ordnung und der Gesetze bestehen, zur cifrigen Pflichterfüllung, dort wo sie
hierin nachließen, ernstlich ermahnen, damit dem theilweise eingerissenen Zu-
stande der Gesetzlosigkeit, unter welchem nur die Freunde der wahren Freiheit
leiden, kräftig ein Ziel gesetzt werde.
Frankfurt a. M. am 22. September 1848.
Der Reichsverweser: (gez.) Erzherzog Sohann.
Der Reichs-Minister des Innern: (gez.) Schmerling.
II.
Rundschreiben des Reichs-Ministeriums der Justiz an die
Justiz-Ministerien der Einzelnstaaten.
Mit Schmerz und Besorgniß muß jeden wahren Vaterlandsfreund der im-
mer maßloser um sich greifende Mißbrauch der Presse zu verbrecherischen