16
— verzeichniß Hinweis Abweichungen gegen die Tarasa
S Waaren Zeich iß auf die Spalten 1 und 2 . saß
für de Abtheilungen für die (in Prozenten des
r Ausfuhr und Durchfuhr. des Zolltarifs. Ein fuhr. Bruttogewichts.)
1. 2. J I 4. 5
—
238.
239.
240.
241.
242.
243.
.Tafel-(Fenster-) und Spiegelglas, belegtes
Behänge zu Kronleuchtern von Glas;
Gepreßtes, geschliffenes, polirtes, abgerie-
10. Glas und Glaswaaren.
Grünes und anderes naturfarbiges ge-
meines Hohlglas (Glasgeschirr), weder
gepreßt, noch geschliffen, noch abgerieben,
auch mit ordinärer Beflechtung von
Weiden, Binsen, Stroh oder Rohr.
Glasmasse; rohes optisches Glas (Flint-,
Kronglas); rohe gerippte Gußplatten
(Dachglas); Email und Glasurmasse;
Glasröhren und Glasstängelchen, ohne
Unterschied der Farbe, wie sie zur Perlen-
bereitung und Kunstglasbläserei ge-
braucht werden.
Weißes Hohlglas, ungemustertest unge-
schliffenes, unabgeriebenes, ungepreßtes,
oder nur mit abgeschliffenen oder ein-
geriebenen Stöpseln, Böden oder Rän-
ern.
Fenster= und Tafelglas in seiner natür-
lichen Farbe (grün, halb und ganz weiß),
ungeschliffen, ungemustert.
Spiegelglas, rohes, ungeschliffenes.
Tafel-(Fenster-) und Spiegelglas, geschlif-
fenes, polirtes, gemustertes, mattes,
auch farbiges, mit Ausnahme des be-
legten.
aller Art.
Glasknöpfe, auch gefärbte; massives
weißes Glas, nicht besonders benanntes.
benes, geschnittenes, geätztes, gemustertes
Glas, soweit nicht unter Nr. 243, 244
und 248 enthalten.
10 a
10 à
10 b
10 c 1
10 12
10 r 3
10 d 1
10 42
10 4 2
10 e
10 e
238.
240.
Fenster= und Tafelglas in seiner
natürlichen Farbe (grün, halb und
ganz weiß), Whts unge-
mustert: wenn die einfache Höhe und
die einfache Breite zusammen be-
tragen:
241 à. —;: bis 120 cm.
241 b. —;: über 120 bis 200 cm.
241 c. —: über 200 cm.
242.
243.
244.
246..
20Ffs. u. Kst.
6-
23 Fss. u. Kst.
R
23 Fsf. u.
13 ul Aü.
23 Fss. u. Kst.
20 Ffss. u. Kst.
4 Fss. u. Kst.
S. Zolltarif.
1