Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1880. (57)

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— verzeichniß Hinweis Abweichungen gegen die Tarasa 
S Waaren Zeich iß auf die Spalten 1 und 2 . saß 
für de Abtheilungen für die (in Prozenten des 
r Ausfuhr und Durchfuhr. des Zolltarifs. Ein fuhr. Bruttogewichts.) 
1. 2. J I 4. 5 
  
  
  
— 
  
238. 
239. 
240. 
241. 
242. 
243. 
.Tafel-(Fenster-) und Spiegelglas, belegtes 
Behänge zu Kronleuchtern von Glas; 
Gepreßtes, geschliffenes, polirtes, abgerie- 
  
10. Glas und Glaswaaren. 
Grünes und anderes naturfarbiges ge- 
meines Hohlglas (Glasgeschirr), weder 
gepreßt, noch geschliffen, noch abgerieben, 
auch mit ordinärer Beflechtung von 
Weiden, Binsen, Stroh oder Rohr. 
Glasmasse; rohes optisches Glas (Flint-, 
Kronglas); rohe gerippte Gußplatten 
(Dachglas); Email und Glasurmasse; 
Glasröhren und Glasstängelchen, ohne 
Unterschied der Farbe, wie sie zur Perlen- 
bereitung und Kunstglasbläserei ge- 
braucht werden. 
Weißes Hohlglas, ungemustertest unge- 
schliffenes, unabgeriebenes, ungepreßtes, 
oder nur mit abgeschliffenen oder ein- 
geriebenen Stöpseln, Böden oder Rän- 
ern. 
Fenster= und Tafelglas in seiner natür- 
lichen Farbe (grün, halb und ganz weiß), 
ungeschliffen, ungemustert. 
Spiegelglas, rohes, ungeschliffenes. 
Tafel-(Fenster-) und Spiegelglas, geschlif- 
fenes, polirtes, gemustertes, mattes, 
auch farbiges, mit Ausnahme des be- 
legten. 
aller Art. 
Glasknöpfe, auch gefärbte; massives 
weißes Glas, nicht besonders benanntes. 
benes, geschnittenes, geätztes, gemustertes 
Glas, soweit nicht unter Nr. 243, 244 
  
und 248 enthalten. 
10 a 
10 à 
10 b 
10 c 1 
10 12 
10 r 3 
10 d 1 
10 42 
10 4 2 
10 e 
10 e 
238. 
240. 
Fenster= und Tafelglas in seiner 
natürlichen Farbe (grün, halb und 
ganz weiß), Whts unge- 
mustert: wenn die einfache Höhe und 
die einfache Breite zusammen be- 
tragen: 
241 à. —;: bis 120 cm. 
241 b. —;: über 120 bis 200 cm. 
241 c. —: über 200 cm. 
242. 
243. 
244. 
246.. 
  
20Ffs. u. Kst. 
6- 
23 Fss. u. Kst. 
R 
23 Fsf. u. 
13 ul Aü. 
23 Fss. u. Kst. 
20 Ffss. u. Kst. 
4 Fss. u. Kst. 
S. Zolltarif. 
  
  
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