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Nachtragsverzeichniß solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt
sind; — deßgleichen Namhaftmachung einer provisorisch berechtigten Anstalt; — Erlöschen
der Berechtigung einiger Anstalten, zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 13. Oktober 1880.
Der Staatsminister des Innern: Der Kriegsminister:
Sick. Wundt.
Bekanntmachung.
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 24. März d. J. (S. 134) wird hierunter
ein Nachtrags-Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach 8. 90
Th. I der Wehrordnung vom 28. September 1875 zur Ausstellung von Zeugnissen über
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Berlin, den 6. Oktober 1880. Der Reichskanzler.
In Vertretung: Eckl.
Nachtrags-Verzeichniß
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen
Militärdienst berechtigt sind.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist.
a. Gymnasien.
I. Königreich Preußen. « lll.GroßherzogthumHessem
* robinz Brandenburg. Das Gymnasium (Fridericianum) zu Laubach (bis-
Das Gymnasium zu Eberswalde. her Progymnasium, B. a. IV. ebenda).
II. Königreich Bayern. .
Das Neue Gymnasium zu Regensburg (bisher IV. Elsaß-Cothringen.
Real-Gymnasium, A. b. II. 4 des Verzeichnisses Das bischöfliche Gymnasium (Knabenseminar) zu
vom 24. März d. J. S. 134)°) Montigny bei Metz.
1) Dem unter A. a. II. 26 des Verzeichnisses vom 24. März d. J. aufgeführten Gymnasium zu Regensbur
ist die Bezeichnung „Altes Gymnasium“ beigelegt worden. "6 iinas 1 "6 9