Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1880. (57)

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Nachtragsverzeichniß solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt 
sind; — deßgleichen Namhaftmachung einer provisorisch berechtigten Anstalt; — Erlöschen 
der Berechtigung einiger Anstalten, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 13. Oktober 1880. 
Der Staatsminister des Innern: Der Kriegsminister: 
Sick. Wundt. 
Bekanntmachung. 
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 24. März d. J. (S. 134) wird hierunter 
ein Nachtrags-Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach 8. 90 
Th. I der Wehrordnung vom 28. September 1875 zur Ausstellung von Zeugnissen über 
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
Berlin, den 6. Oktober 1880. Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Eckl. 
  
Nachtrags-Verzeichniß 
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über 
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen 
Militärdienst berechtigt sind. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Gymnasien. 
I. Königreich Preußen. « lll.GroßherzogthumHessem 
* robinz Brandenburg. Das Gymnasium (Fridericianum) zu Laubach (bis- 
Das Gymnasium zu Eberswalde. her Progymnasium, B. a. IV. ebenda). 
II. Königreich Bayern. . 
Das Neue Gymnasium zu Regensburg (bisher IV. Elsaß-Cothringen. 
Real-Gymnasium, A. b. II. 4 des Verzeichnisses Das bischöfliche Gymnasium (Knabenseminar) zu 
vom 24. März d. J. S. 134)°) Montigny bei Metz. 
1) Dem unter A. a. II. 26 des Verzeichnisses vom 24. März d. J. aufgeführten Gymnasium zu Regensbur 
ist die Bezeichnung „Altes Gymnasium“ beigelegt worden. "6 iinas 1 "6 9 
  
 
	        
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