Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1880. (57)

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Bekanntmachung. 
Nach einer Mittheilung der Königlich bayerischen Regierung sind die seither sechs- 
klassigen Königlichen Realschulen zu Amberg, Neumarkt in der Oberpfalz und 
Weiden (Verzeichniß vom 24. März 1880, unter C. a. aa. II. 1. 25. 36) in vier- 
klassige Lehranstalten umgewandelt, an welchen seit dem 1. Oktober 1880 Entlassungs- 
prüfungen nicht mehr stattfinden. Von demselben Zeitpunkt ab ist daher die den ge- 
nannten drei Anstalten zuerkannte Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über 
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst erloschen. 
Die Schule von Ed. Förster (früher Dr. J. N. Bartels und E. Förster) zu 
Hamburg (C. b. XIII. 2 des gedachten Verzeichnisses) ist eingegangen und es ist 
somit die dieser Anstalt zuerkannte gleiche Berechtigung ebenfalls erloschen. 
Berlin, den 6. Oktober 1880. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Eck. 
  
Verfügung des Finanzministerinms, betreffend die Gesugnisse des Nebenzollamts erster Klasse 
zu Langenargen. Vom 7. Oktober 1880. 
Dem Nebenzollamt erster Klasse zu Langenargen ist die Befugniß zur Ausfertigung 
und Erledigung von Begleitscheinen I. über Getreide und Mühlenfabrikate aller Art er- 
theilt worden, was hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart, den 7. Oktober 1880. 
Renner. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele.)
	        
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