Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1880. (57)

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b) die externe Klinik, für Hausthiere mit Ausnahme der Pferde, mittelst 
Besuches in den Ställen der Besitzer, (ambulatorische Klinik), 
5) die für den Bedarf der Anstalt eingerichtete Apotheke, 
6) die Beschlagschmiede. 
Außerdem werden von den Lehrern mit den Studirenden theils die betreffenden 
öffentlichen Sammlungen und Institute, z. B. für den zoologischen Unter- 
richt das Staats-Naturalienkabinet benützt, 
theils Erkursionen nach auswärts vorgenommen, letztere z. B. 
für Zwecke des botanischen Unterrichts, 
zu Besichtigung von Gestüten 2c. 
§. 8. 
Mit dem Lehrauftrag für ein bestimmtes Fach ist der Regel nach von selbst auch 
der Auftrag zu Ueberwachung der darauf bezüglichen Sammlungen, sowie zu Leitung 
des betreffenden praktischen Instituts verbunden. 
Ueber die Verwaltung der Schulbibliothek wird im einzelnen Falle besondere Be- 
stimmung getroffen. 
S. 9. 
Das Nähere über den Anfang und Schluß der Studiensemester, sowie über die an 
der Schule stattfindenden Ferien wird besonders bestimmt. 
Während sämmtlicher Ferien an der Schule geht die Behandlung kranker Thiere 
in der Anstalt, sowie der Betrieb der Beschlagschmiede ununterbrochen fort. 
III. Von den Studirenden. 
S. 10. 
Die Studirenden der K. Töhierarzneischule sind entweder ordentliche, wenn sie 
zum Zwecke des thierärztlichen Fachstudiums ausgenommen, oder außerordentliche 
(Hospitanten), wenn sie nur für einzelne Fächer zum Besuche der Thierarzneischule zu- 
gelassen werden. 
S. 11. 
Die Aufnahme von Studirenden, welche das Studium der Thierheilkunde erst be- 
ginnen, findet in der Regel nur zum Beginn des Wintersemesters statt. 
In der Zwischenzeit wird eine Aufnahme nur aus besonderen Gründen verfügt.
	        
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