Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1880. (57)

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Wa4. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 22. Januar 1880. 
Inhalt. 
Verflgung des Ministeriums des Innern, betreffend die Zulassung auswärtiger Lotterien in Württemberg. Vom 
15. Januar 1880. 
—- 
  
Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Zulassung auswärtiger Lotterien in 
Württemberg. Vom 15. Januar 1880. 
In Ergänzung der Vorschriften des §. 6 der Ministerial-Verfügung vom 23. No- 
vember 1872, betreffend die Lotterien und Glücksspiele (Reg. Blatt S. 386) wird mit 
Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät Nachstehendes verfügt: 
§. 1. 
Gesuche um die Zulassung auswärtiger Lotterien sind an das Ministerium des 
Innern zu richten. 
In dem Gesuche ist ein in Württemberg wohnhafter Hauptagent zu bezeichnen, 
welcher für den Fall der Genehmigung der Lotterie zu der Vertretung des Lotterieunter= 
nehmers bevollmächtigt wird. 
Ferner ist in dem Gesuch die Zahl der zum Absatz in Württemberg bestimmten 
Loose und die Zeit der Loosziehung anzugeben. 
Beizulegen sind urkundliche Nachweise über die obrigkeitliche Erlaubniß zur Veran- 
staltung der Lotterie am Sitz des Unternehmens und über den genehmigten Lotterieplan.
	        
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