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2. Der Regierung des Neckar-Kreises.
Bekanntmachung, die Vermächtnisse des verstorbenen Kaufmanns Stuber in Stuttgart
zu wohlthätigen Zwecken betreffend.
Der am 14. September d. J. gestorbene Kaufmann Johann Georg Stuber in
Stuttgart hat durch letztwillige Verordnungen den unten benannten Armen-Anstalten
nachstehende Vermächtnisse, welche theils sogleich, theils auf Absterben zweier Verwand-
ten an die betheiligten Institute ausbezahlt werden sollen, ausgeset:
1) dem Waisenhaus in Stuttgrtt 445 1 fl. 55 kr. 1 hl.
2) dem Waisenhaus in Ludwigsburg, jeßt in e 5%5 fl. 55 kr. 1hl.
5) dem Lazareth in Stuttgartt . 5,/451 fl. 55 kr. 1hl.
4) dem Siechenhaus daselbbft 2„951 fl. 55 kr. Ihl.
5) dem Buͤrger-Spital daselbst. 20671 fl. ékr. hl.
6) dem Catharinen-Hospital daselbst 2,671 fl. 6 kr. —hl.
7) dem Institut der freiwilligen Armenfreunde daselbst 2,671 fl. Gkr. —hl.
8) der Catharinen-Schule daselbst 2,67|fl. GEkr. —hl.
9) den Instituten für verwahrloste und taubstumme inder
zu Kornthal, Wilhelmsdorf, Tuttlingen, Winnenden,
Gmünd à 200071. J00000 fl. —kr.hl.
- Zusammen« 29,!IJst-Hr Ahl.
Diese eben so reichlichen als wohlthätigen Seifrungen werden zum ehrenden An-
denken des edelmüthigen Gebers hiemit öffentlich bekannt gemacht.
Ludwigsburg den 5. December 1829.
Für den Vorstand:
Dünger.
C) Des Departements der Finanzen:
Des Finanz-Ministerium.
Verordnung über die Ausführung der Vereins-Zoll-Ordnung im Rheinkreise.
Nachdem der Rheinkreis des Königreichs Bayern mit einer Zell-Linie umgeben
und die Vereins-Zoll-Ordnung vom 26. September 1828 daselbst eingeführt worden