11. Abt. 8.45. Tag- m, Stempelmefen, dann Rorfofreiheit ie, 393
Bei Fänmtlichen bon a—h aufgeführten Sendungen ift
auf der Adrejje außer der Bezeichnung R.S. nod) der Gegenftand,
welchen fie behandeln genau anzıtgebeun, bei Önadenge-Ichenfen,
weldhe Durch Behörden an ven Sfntereffenten über
mittelt iverden, (lit. & oben) hat die Adreffe zu lauten:
Bon der ©.:9. N. N,
| des T, Cabinets,
Sn Auftrage Y der FE. Cabinetsfaffe,
| md Dergl.
an
Inhalt...
Erp.- Kr.
portofrei.
Bei Berfendung von Staatsobligationen oder Pfandbriefen
(lit. i oben) it zur Bezeihuung R. S. noch der Beilab
„Stantöcuratelfache” zu machen.
Außerdem find portofrei
i) die Ueberjendung von Dienftboten- oder Arbeitsbüchern
k)
von Seite der Bezirksämter an die Gemeindebehörden,
(ME. vom 11. Nov. 1864, abgedr. in, den Kreisamtsbl.),
Die zwilchen den Bezirfsthierärzten und den Oemeindebehörden
aus Anlaß der Ganitäts-PBolizei zu pflegenden
Sorrefpondenzen. Yon Seite der Bezirksthierärzte müjfen
diefelben mit R S., dem Namen Des Bezirksthierarzts
md der Bemerkung „im Ermangehung eines Dienftfiegel3"
verfehen fein.
(M.-E. vom 28. Nov. 1867, abgedr, in den Sreisamtshl.)
Ueber die Bortofreiheit für den Verkehr der prafti-Ihen
Nerzte mit Den Bezirksärzten und die DVBermittfung
der Gemeindebehörden hieber |. das im $. 24 Geite
147 oben Gelagte.
Mifbräuhe oder ontraventionen der Behörden in
Rücdficht auf die ihnen gewährte Bortofreiheit find durch
BO. vom 12. Dft. 1814 il]. IX. (Neggsbl. ©. 1582)
nit einer Geldftrafe von 75 fl. fir den eriten all und
von 150 fl. für den MWiederholungsfall bedroht, die Aburtheilung
derjelben fteht den Diftriftsverwaltungsbehörden
in I. und den Sreißtegieringen, 8&.d. %, in.
Suftanz zu,
(BO. vom: 2. Nov. 1812 (Neggsbl, 8.1915) und vom 17, Dez.
1825 8. 67 Neggsbl. ©. 1094),