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M 30.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
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Ausgegeben Stuttgart Montag den 5. September 1887.
Inhalt.
Königliche Verordunng, betreffend den Wiederzusammentritt der Ständeversammlung. Vom 29. August 1837.
Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der Ständeversammlung.
Vom 29. August 1887.
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums haben Wir den Wiederzusammentritt
der vertagten Ständeversammlung auf
Dienstag den 13. September dieses Jahres
bestimmt.
Wir befehlen demnach, daß sich die Mitglieder beider Kammern an diesem Tage
zur Eröffnung ihrer Sitzungen in Unserer Haupt und Residenzstadt Stuttgart wieder
versammeln.
Gegeben Friedrichshafen, den 29. August 1887.
Karl.
Mittnacht. Renner. Steinheil.
Gedruckt bei G. Hasselbrint (Chr. Scheufele).