Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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Formular D zu 8. 16. 
N. N. 
ist angewiesen, an das Kameralamt 
an Sporteln für Rechnung der unterzeichneten Stelle zu Fe 9 
tm. W.) 
Das Kameralamt wolle diesen Betrag vereinnahmen und Lieferungsbestätigung hieher über- 
jenden. 
Datum 
An Unterschrift der anweisenden Behörde. 
das K. Kameralamt 
Formular E zu §. 16. 
Von N. N. ist für Rechnung des 
an Sporteln heute der Betrag von. . .and1e unterzeichncte Stelle 
bezahlt worden, worüber dem Sportelpflichtigen Bescheinigung ertheilt worden ist. 
Datum 
K. Kameralamt. 
An 
das
	        
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