Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1891. (68)

95 
unter verfassungsmäßiger Mitwirkung Unseres Finanzministeriums ein neues Staats- 
aulehen in dem hiezu erforderlichen Betrag unter möglichst günstigen Bedingungen 
aufzunehmen. 
Art. 9. 
Der Zolldiener-Alimentirungsfonds wird mit seinem gesamten Vermögensbestande 
vom I. April 1891 der Unterstützungskasse für die niederen Diener der Steuerverwaltung 
einverleibt, welche die Verpflichtungen des Zolldiener-Alimentirungsfonds im vollen 
Umfang zu übernehmen hat. 
Art. 10. 
Die Stellen der in Kap. 118 Eisenbahnen Tit. 10 lit. b neben den Eisenbahn- 
sekretären aufgeführten: 
Bahnhofverwalter II. Klasse (Tit. 18), Güterverwalter, Bahnhofkassiere, Güterkassiere, 
Materialverwalter (Tit. 22), 
Buchhalter der Hauptmagazins= und Montirungsverwaltung (Tit. 12 lit. a und b), 
Werkstättebuchhalter (Tit. 27), 
sowie eines Buchhalters der Bodenseedampfschiffahrts-Verwaltung (Kap. 121 Tit. 4 lit. h); 
desgleichen die in Kap. 118 Tit. 12 lit. c aufgeführte Stelle eines Vorstands der 
Inventarverwaltung, 
werden in Eisenbahnsekretärsstellen umgewandelt. 
Art. 11. 
Aus dem Vermögen der Restverwaltung werden zu außerordentlichen Staatsaus- 
gaben bestimmt: 
dem Finanzdepartement in Vertretung des allgemeinen Hochbaufonds: 
zu Herstellung eines neuen Justizgebändes und eines neuen Gefängnisses in Ulm, 
zweite NHltttttteee . .... 500 000 ; 
zu Erweiterung des amtsgerichtlichen Gefängnisses in Ravensburg 58000 J4,; 
zu Herstellung eines Dienstwohngebäudes für den Strafanstaltsvorstand und für einen 
Oberaufseher an dem Landesgefängniß in RottenburtgE— 48000 4; 
zu Herstellung eines Zellenbaues an der Strafanstalt für weibliche Gefangene in 
Gotteszell... 1220000;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.