Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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Anlage I. 
Prüfungsurkunde. 
  
  
  
  
Das dem E— zu -..............,............. ............... 
der 
gehörige hölzene shif, genannt 
! eiserne 1 U bezeichnet mit Nummer 
von einer Ladefähigkeit oooonn. Tonnen 
ist in allen seinen Theilen und Zubehörungen untersucht, mit der größten zulässigen Eintauchung in 
nachfolgend aufgeführter Weise bezeichnet und mit der im folgenden Verzeichniß angeführten Beman- 
nung und Ausrüstung versehen für die Bodensee-Schiffahrt tauglich befunden worden. 
Auf Grund dieser Urkunde darf dieses Fahrzeug zur Bodensee-Schiffahrt solange benützt werden, 
als es sich in dem erwähnten Zustande befindet und bis eine wesentliche Aenderung oder Erneuerung 
wichtiger Schiffstheile vorgenommen wird. 
Urkundlich unter amtlicher Vollziehung und Besiegelung.
	        
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